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Kla­ge gegen Gül­tig­keit der Kom­mu­nal­wahl in Nie­dern­hau­sen vor Ver­wal­tungs­ge­richt erfolglos

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Der Nie­dern­hau­se­ner Gemein­de­ver­tre­ter und OLN-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Mar­tin Oeh­ler ist mit sei­ner Kla­ge gegen die Gül­tig­keit der Kom­mu­nal­wah­len in Nie­dern­hau­sen vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den geschei­tert.
 
Oeh­ler hat­te bzgl. der Fest­stel­lung des Ergeb­nis­ses der Wah­len zur Gemein­de­ver­tre­tung und zu den Orts­bei­rä­ten die Auf­he­bung des Beschlus­ses der Gemein­de­ver­tre­tung begehrt und die­se, deren Mit­glied er selbst ist, vor dem VG ver­klagt. Dabei bezog er sich ins­be­son­de­re auf die bei der Aus­zäh­lung der Brief­wahl­stim­men zur Gemein­de­ver­tre­tung in grö­ße­rer Zahl auf­ge­tauch­ten Mus­ter-Stimm­zet­tel. Nach der münd­li­chen Ver­hand­lung vor einer Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts kamen die drei Berufs- sowie zwei ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter zu dem Ergeb­nis, dass die Kla­ge ins­ge­samt abge­wie­sen wird.
 
Der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der Gemein­de­ver­tre­tung, Hei­ko Wet­tengl, der in Ver­tre­tung des auf­grund einer Wehr­übung ver­hin­der­ten Vor­sit­zen­den Alex­an­der Mül­ler an der Gerichts­ver­hand­lung teil­ge­nom­men hat­te, kom­men­tier­te den Aus­gang des Ver­fah­rens mit Zufrie­den­heit: „Das Gericht hat die Ver­hand­lung mit viel Geduld und Fein­ge­fühl geführt und sich wirk­lich inten­siv mit den Abläu­fen des Wahl­ver­fah­rens befasst. Es freut mich, dass die Rich­te­rin­nen und Rich­ter unse­rer Rechts­auf­fas­sung gefolgt sind und nun par­tei­über­grei­fend alle Gemein­de­ver­tre­te­rin­nen und Gemein­de­ver­tre­ter mit der nun gefun­de­nen Rechts­si­cher­heit wei­ter zum Woh­le der Gemein­de arbei­ten kön­nen.“
 
Der Nie­dern­hau­se­ner Gemein­de­wahl­lei­ter bei der Kom­mu­nal­wahl, Stef­fen Lau­ber, erklär­te am Mor­gen nach dem Urteil: „Die­ses Urteil bedeu­tet, dass die fest­ge­stell­ten Wahl­er­geb­nis­se unver­än­dert ihre Gül­tig­keit behal­ten. Natür­lich ist der nach umfang­rei­cher Sach­ver­halts­er­mitt­lung und Auf­klä­rung erfolg­te Rich­ter­spruch eine gute Nach­richt für unser Wahl­amt. Das letz­te Jahr ist nicht spur­los an uns vor­bei­ge­gan­gen.“
 
Bür­ger­meis­ter Joa­chim Rei­mann kom­men­tier­te: „Ich wur­de nach dem Urteil vom Beson­de­ren Wahl­lei­ter, Stef­fen Lau­ber, über den Aus­gang des Ver­fah­rens infor­miert. Die schrift­li­che Begrün­dung des Urteils liegt noch nicht vor. Ich freue mich sehr für unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im zustän­di­gen Fach­dienst, für die die Beglei­tung des Ver­wal­tungs­streit­ver­fah­rens sehr arbeits­in­ten­siv war und enor­me Ver­wal­tungs­kraft und Zeit gebun­den hat. Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Nie­dern­hau­sens gibt das Urteil nun auch Rechts­si­cher­heit in Bezug auf die fest­ge­stell­ten Wahl­er­geb­nis­se für Gemein­de­ver­tre­tung und Ortsbeiräte.“

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