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Bau­ern­ver­band kri­ti­siert Gesetz­ent­wurf zur Tierhaltungskennzeichnung

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In einer Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes für eine ver­bind­li­che Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung begrüßt der Deut­sche Bau­ern­ver­band (DBV) das Vor­ha­ben im Grund­satz, übt jedoch deut­li­che Kri­tik an der Aus­ge­stal­tung. Nach wie vor feh­len eine ver­läss­li­che Finan­zie­rung und ein ange­pass­tes Geneh­mi­gungs­recht. DBV-Ver­ede­lungs­prä­si­dent und Prä­si­dent des West­fä­lisch-Lip­pi­schen Bau­ern­ver­ban­des, Huber­tus Bering­mei­er, sieht im Gesetz­ent­wurf mas­si­ven Nach­bes­se­rungs­be­darf: “Die­ser Ent­wurf zur Hal­tungs­kenn­zeich­nung weist erheb­li­che Schwach­stel­len auf, mit denen die ange­streb­te Wir­kung nicht nur ver­fehlt, son­dern in Tei­len sogar kon­ter­ka­riert wird. Bei­spiels­wei­se ist die Sau­en­hal­tung nicht berück­sich­tigt. So kön­nen betäu­bungs­los kas­trier­te Fer­kel aus dem Aus­land in den hei­mi­schen Markt impor­tiert wer­den und wür­den das Tier­wohl­la­bel erhal­ten. Zudem droht durch die­ses Gesetz ein wei­te­res Büro­kra­tie-Mons­ter für unse­re Betrie­be, weil weder ein Anschluss an vor­han­de­ne amt­li­che Mel­de­sys­te­me noch an pri­va­te Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­te­me her­ge­stellt wer­den soll.”

In sei­ner Stel­lung­nah­me hebt der Ver­band her­vor, dass der Anwen­dungs­be­reich nicht weit­rei­chend genug gestal­tet sei. Drin­gend müs­se auch der Bereich der Ver­ar­bei­tungs­wa­re, und neben dem Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del auch Ver­ar­bei­ter, Groß­ver­brau­cher und Gas­tro­no­mie mit ein­be­zo­gen wer­den. Zwin­gend not­wen­dig sei neben der Hal­tungs­kenn­zeich­nung auch eine Herkunftskennzeichnung.

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