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Wald­brand­ge­fahr

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Das Umwelt­mi­nis­te­ri­um hat am Mon­tag, 18. Juli, die zweit­höchs­te Wald­brand­alarm­stu­fe aus­ge­ru­fen. Die Tau­nus­stei­ner Feu­er­weh­ren sind in erhöh­ter Alarm­be­reit­schaft. Grill­plät­ze und Feu­er­stel­len im Stadt­ge­biet blei­ben als Auf­ent­halts­ort zwar geöff­net, das Gril­len ist jedoch unter­sagt. Die Bevöl­ke­rung ist auf­ge­ru­fen wach­sam und acht­sam zu sein.

Die gro­ße Tro­cken­heit der letz­ten Tage und die zu erwar­ten­den hohen Tem­pe­ra­tu­ren erhö­hen die Gefahr für Wald- und Flä­chen­brän­de dras­tisch. Stadt­brand­in­spek­tor Mar­tin Zywitza hat die Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren in Alarm­be­reit­schaft ver­setzt: Dabei wird die tech­ni­sche Ein­satz­be­reit­schaft von Gerä­ten, Fahr­zeu­gen, Lösch­was­ser­ent­nah­me­stel­len sowie Zufahrts­we­ge und Nach­rich­ten­ver­bin­dun­gen über­prüft. Der Kon­takt mit Brand­schutz­dienst­stel­len und dem Forst­per­so­nal wird inten­si­viert. Offe­nes Feu­er ist ohne­hin ver­bo­ten, wegen der Gefah­ren­stu­fe ist jetzt auch das Gril­len auf den offi­zi­el­len Grill­plät­zen untersagt.

Mit­hil­fe der Bevöl­ke­rung
„Wir rufen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu auf, sehr auf­merk­sam zu sein und uns bei Brand­ver­dacht über die 112 umge­hend zu infor­mie­ren“, so Zywitza. Außer­dem gebe es eine Rei­he von Vor­sichts­maß­nah­men zu beach­ten: Im Wald ist das Rau­chen grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Wald­brand­ge­fahr geht ins­be­son­de­re durch acht­los aus dem Auto­fens­ter gewor­fe­ne Ziga­ret­ten­kip­pen, aus.

Zufahrts­we­ge in die Wäl­der und Fel­der dür­fen kei­nes­wegs mit Fahr­zeu­gen blo­ckiert wer­den, damit im Brand­fall die Ein­satz­fahr­zeu­ge schnell zum Brand­herd kom­men. Autos dür­fen nur auf den aus­ge­wie­se­nen Park­plät­zen abge­stellt wer­den und die Fahr­zeu­ge soll­ten nicht über tro­cke­nem Boden­be­wuchs ste­hen, weil der hei­ße Unter­bo­den sonst einen Flä­chen­brand ver­ur­sa­chen kann.

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