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Neu­es Fische­rei­ge­setz für weni­ger Büro­kra­tie und mehr Nachwuchsförderung

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Mit dem neu­en Fische­rei­ge­setz will die Lan­des­re­gie­rung der Berufs- und Hob­by­fi­sche­rei in Hes­sen einen moder­nen und schlan­ken Rechts­rah­men geben. Fischen und Angeln hat viel mit geleb­tem Umwelt- und Natur­schutz zu tun. Die Ang­ler tun viel für Gewäs­ser­schutz und Bio­di­ver­si­tät. In die­ser wich­ti­gen und wert­vol­len Arbeit will die Poli­tik sie durch einen anwen­der­freund­li­chen Rechts­rah­men unterstützen.

Beson­ders wich­tig sind dabei neue und unbü­ro­kra­ti­sche Rege­lun­gen zur Teil­nah­me von Kin­dern und Jugend­li­chen an der Fische­rei, damit jun­ge Men­schen an das Ang­ler­we­sen her­an­ge­führt wer­den. Auch die Ent­fris­tung der Fische­rei­sch­ei­ne war ein wich­ti­ges Anlie­gen, denn wer nach gründ­li­cher Aus­bil­dung sei­nen Angel­schein erwor­ben hat, muss die­sen künf­tig nicht mehr alle paar Jah­re erneu­ern, son­dern bleibt lebens­lang Inha­ber des Fischereischeines. 

Elek­tro Lind
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