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Han­dels­ab­kom­men mit Neu­see­land: Zusätz­li­che Her­aus­for­de­rung für deut­sche Tierhalter

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Wach­sen­de Kon­kur­renz für Schaf- und Milchviehhalter

Das zwi­schen der Euro­päi­schen Uni­on und Neu­see­land ver­ab­re­de­te Frei­han­dels­ab­kom­men bewer­tet der Vize­prä­si­dent des Deut­schen Bau­ern­ver­ban­des, Kars­ten Schmal, kri­tisch: „Uns ist bewusst, dass die­ses Abkom­men vor dem Hin­ter­grund der geo­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen ein Signal ist, wirt­schaft­lich enger zusam­men­zu­ar­bei­ten. Die jetzt bekannt gewor­de­nen Ergeb­nis­se wer­den jedoch euro­päi­sche Milch­vieh- und Schaf­hal­ter vor zusätz­li­che mas­si­ve Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Was für Deutsch­land die Auto­mo­bil­in­dus­trie, ist für Neu­see­land die Milch­wirt­schaft,“ so Schmal. „Wir hal­ten nichts davon, unse­re hei­mi­sche Milch­er­zeu­gung zu Guns­ten der Autos preis­zu­ge­ben. Unse­rer Land­wirt­schaft bie­ten sich kaum zusätz­li­che Absatz­mög­lich­kei­ten. In den zurück­lie­gen­den Mona­ten wur­de jedoch deut­lich, wie unver­zicht­bar sta­bi­le regio­na­le Lie­fer­ket­ten sind und dass die­se auch geschützt wer­den müssen.“

Neu­see­land soll nun von Sei­ten der Euro­päi­schen Uni­on ein zusätz­li­cher zoll­frei­er Markt­zu­gang für But­ter (+ 15.000 Ton­nen; heu­te 75.000 Ton­nen), Käse (+ 11.000 Ton­nen; heu­te 20.000 Ton­nen) und Milch­pul­ver (+ 13.500 Ton­nen) gewährt wer­den. Neu­see­lands Milch­in­dus­trie wird domi­niert von Fon­ter­ra, dem größ­ten Unter­neh­men des Lan­des. 90 Pro­zent der neu­see­län­di­schen Milch­pro­duk­te wer­den schon heu­te expor­tiert. Fer­ner wird Neu­see­land ein zusätz­li­cher zoll­frei­er Markt­zu­gang für Schaf­fleisch (+ 38.000 Ton­nen; heu­te 126.000 Ton­nen) und Rind­fleisch (+ 8.000 Ton­nen) eingeräumt.

Milch­prä­si­dent Schmal kri­ti­siert wei­ter: „Auf dem Euro­päi­schen Bin­nen­markt erwächst uns Milch­vieh­hal­tern durch das Abkom­men zusätz­li­che star­ke Kon­kur­renz, die zu deut­lich nied­ri­ge­ren Prei­sen pro­du­zie­ren kann.“

EU-Mit­glied­staa­ten und das EU-Par­la­ment müs­sen die­sem Ver­hand­lungs­er­geb­nis noch zustim­men, damit das Frei­han­dels­ab­kom­men in Kraft tre­ten kann.

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