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Mehr­heit der Haus­hal­te für eine Pflicht­ver­si­che­rung gegen Elementarschäden

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In weni­gen Tagen jährt sich die ver­hee­ren­de Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe in Deutsch­land aus dem Juli 2021 mit 180 Todes­op­fern und Sach­schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he zum ers­ten Mal. Auch im Jahr 2022 gab es bereits Extrem­wet­ter, die Men­schen­le­ben gekos­tet und enor­me Sach­schä­den ver­ur­sacht haben. Sol­che Ereig­nis­se sind durch den Kli­ma­wan­del wahr­schein­li­cher gewor­den. Die Mehr­heit der Men­schen in Deutsch­land nimmt die­se Ver­än­de­run­gen bereits wahr. In der Befra­gung zum KfW-Ener­gie­wen­de­ba­ro­me­ter 2022 gaben 68 % der Haus­hal­te an, dass die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels sie bereits heu­te beein­träch­ti­gen oder dies zukünf­tig tun wer­den.
 
Eine Mög­lich­keit mit den Risi­ken aus Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen umzu­ge­hen ist der Abschluss einer Ver­si­che­rung gegen Natur­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen. Aktu­el­le Daten des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft zei­gen aller­dings, dass nur rund die Hälf­te der Gebäu­de in Deutsch­land gegen die­se Gefah­ren ver­si­chert sind. Ange­sichts die­ser nied­ri­gen Ver­si­che­rungs­quo­te einer­seits und der hohen finan­zi­el­len Risi­ken für den ein­zel­nen ande­rer­seits wird immer wie­der eine Pflicht­ver­si­che­rung ins Spiel gebracht, durch die sich alle Immo­bi­li­en­be­sit­zer gegen den Ein­tritt von Ele­men­tar­schä­den ver­si­chern müss­ten. In der reprä­sen­ta­ti­ven Befra­gung zum KfW-Ener­gie­wen­de­ba­ro­me­ter 2022 zeigt sich mit 63 % der Haus­hal­te eine deut­li­che Mehr­heit auf­ge­schlos­sen für eine Pflicht­ver­si­che­rung. Eigen­tü­mer stim­men dabei deut­lich häu­fi­ger zu als Mie­ter (69 % vs. 59 %).
 
Die­se robus­te Mehr­heit für eine Pflicht­ver­si­che­rung ist auch des­halb inter­es­sant, weil die Mei­nun­gen bei der Fra­ge, wer statt einer Ver­si­che­rung sonst im Scha­dens­fall auf­kom­men soll, deut­lich aus­ein­an­der gehen. So wur­den die Haus­hal­te, die sich gegen eine Pflicht­ver­si­che­rung aus­ge­spro­chen haben, gefragt, wer statt­des­sen im Scha­den­fall zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den sol­le. Mehr als die Hälf­te die­ser Haus­hal­te (54 %) spricht sich dann dafür aus, dass der Staat für ent­ste­hen­de Schä­den auf­kommt. Doch auch die Ansicht, dass die Betrof­fe­nen selbst für ent­stan­de­ne Schä­den auf­kom­men soll­ten, erhält brei­ten Zuspruch (46 %). In den ver­schie­de­nen Bevöl­ke­rungs­grup­pen zei­gen sich dann sogar wech­seln­de Mehr­hei­ten: Wäh­rend sich ein­kom­mens­schwä­che­re Haus­hal­te deut­lich für den Staat aus­spre­chen (67 %), sehen ein­kom­mens­stär­ke­re Haus­hal­te mehr­heit­lich (57 %) die Betrof­fe­nen selbst in der Ver­ant­wor­tung. Eine Pflicht­ver­si­che­rung wür­de die­ses Span­nungs­feld ent­schär­fen.
 
Zwi­schen der wahr­ge­nom­me­nen Beein­träch­ti­gung durch den Kli­ma­wan­del und der Zustim­mung zu einer Pflicht­ver­si­che­rung zeigt sich inter­es­san­ter­wei­se kein deut­li­cher Zusam­men­hang. In den bei­den von der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe 2021 am stärks­ten betrof­fe­nen Län­dern Rhein­land-Pfalz und Nord­rhein-West­fa­len liegt die Zustim­mung zur Pflicht­ver­si­che­rung mit 64 % nur leicht ober­halb des Durch­schnitts. Auch bei Haus­hal­ten, die unab­hän­gig vom Bun­des­land eine aktu­el­le oder künf­ti­ge per­sön­li­che Bedro­hung durch den Kli­ma­wan­del sehen, erreicht die Zustim­mung zur Pflicht­ver­si­che­rung mit 67 % einen nur leicht über­durch­schnitt­li­chen Anteil.
 
„Eine brei­te Mehr­heit der Haus­hal­te in Deutsch­land steht einer Pflicht­ver­si­che­rung für Ele­men­tar­schä­den auf­ge­schlos­sen gegen­über. Poli­tisch erscheint sie damit umsetz­bar. Dazu stellt sie vor dem Hin­ter­grund der Zunah­me von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen einen wich­ti­gen Bei­trag dar zur Absi­che­rung des Ver­mö­gens von gro­ßen Bevöl­ke­rungs­tei­len dar. Die Bevöl­ke­rung bewer­tet Alter­na­ti­ven dazu – Kos­ten­über­nah­men durch den Staat oder durch die Betrof­fe­nen – deut­lich kon­tro­ver­ser“, kom­men­tiert Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW-Ban­ken­grup­pe. „Die Ver­si­che­rung muss so aus­ge­stal­tet sein, dass sie die rich­ti­gen Anrei­ze zur Risi­ko­ver­mei­dung setzt. Und sie muss eine trag­fä­hi­ge Lösung für die Haus­hal­te bie­ten, die die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en beson­ders belas­ten wür­den“, so Köhler-Geib.

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