Blaulicht

Mann mit Waf­fe in Gei­sen­heim gefasst

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Durch meh­re­re Zeu­gen wur­de der Poli­zei am Sonn­tag­abend in Gei­sen­heim eine männ­li­che Per­son mit einer Schuss­waf­fe gemel­det. Die Zeu­gen beob­ach­te­ten in der Stein­hei­mer Stra­ße einen Mann, der eine Schuss­waf­fe in der Hand hielt und anschlie­ßend mit einem Auto davon­fuhr. Im Rah­men von inten­si­ven Fahn­dungs­maß­nah­men konn­te ein pas­sen­des Fahr­zeug auf einem nahe­ge­le­ge­nen Park­platz fest­ge­stellt wer­den. Die Poli­zei­kräf­te konn­ten in dem Fahr­zeug tat­säch­lich eine Schuss­waf­fe auf­fin­den und im wei­te­ren Ver­lauf der Ermitt­lun­gen einen 51-jäh­ri­gen Ver­ant­wort­li­chen an sei­ner Wohn­an­schrift fest­neh­men. Im Rah­men der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de die Woh­nung des 51-Jäh­ri­gen durch­sucht. Hier­bei konn­ten wei­te­re Waf­fen sowie eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­fun­den wer­den. Das Auto des Man­nes wur­de auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft sicher­ge­stellt, da es nicht ord­nungs­ge­mäß zuge­las­sen und ver­si­chert war. Ers­ten Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen zufol­ge han­del­te es sich bei der im Auto auf­ge­fun­de­nen Schuss­waf­fe um eine Gas­druck­waf­fe. Gegen den 51-Jäh­ri­gen wur­den meh­re­re Straf­ver­fah­ren, unter ande­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz, ein­ge­lei­tet. Er wur­de nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men auf frei­en Fuß gesetzt.

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