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Drei Vier­tel der Mit­tel­ständ­ler sehen Man­gel an Nach­fol­ge­rin­nen und Nach­fol­gern als Problem

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Nach­dem das Lock­down-Jahr 2020 die Zukunfts­pla­nun­gen vie­ler mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men auf Eis gelegt hat­te, rückt das Nach­fol­ge­ma­nage­ment im Jahr 2021 wie­der höher auf der Agen­da, wie das kürz­lich ver­öf­fent­lich­te „KfW-Nach­fol­ge­mo­ni­to­ring Mit­tel­stand 2021“ gezeigt hat. Danach stre­ben 16 % der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) bis zum Ende des Jah­res 2025 eine Nach­fol­ge­lö­sung an. Vie­len Inha­be­rin­nen und Inha­bern wird das Unter­fan­gen jedoch ver­mut­lich nicht gelin­gen, denn es gibt zahl­rei­che Hür­den. Die von den Unter­neh­men mit Abstand am häu­figs­ten genann­te Hür­de ist die Schwie­rig­keit, geeig­ne­te Nach­fol­ge­kan­di­da­ten zu fin­den (76 %). Die Nach­fol­ge­lü­cke liegt zum einen im demo­gra­fi­schen Wan­del, zum ande­ren in dem seit Jah­ren gerin­gen Grün­dungs­in­ter­es­se begrün­det.
 
Mit eini­gem Abstand wer­den Schwie­rig­kei­ten bei der Kauf­preis­ei­ni­gung mit 36% als zweit­höchs­te Hür­de genannt. Sowohl die recht­li­che Kom­ple­xi­tät als auch die büro­kra­ti­schen Hin­der­nis­se sieht jeweils gut ein Vier­tel der Unter­neh­men als pro­ble­ma­tisch. Wäh­rend die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen mit der Unter­neh­mens­grö­ße zuneh­men, wer­den büro­kra­ti­sche Pflich­ten ins­be­son­de­re von klei­ne­ren Unter­neh­men wahr­ge­nom­men.
 
Neben der Unter­neh­mens­grö­ße ent­schei­det außer­dem die Nach­fol­ge­va­ri­an­te über das Aus­maß der Pro­blem­wahr­neh­mung. Wird eine exter­ne Nach­fol­ge­lö­sung ange­strebt, erschei­nen die Hür­den ins­ge­samt höher. So nen­nen KMU, die eine Fami­li­en­nach­fol­ge anstre­ben, das Pro­blem der pas­sen­den Nach­fol­ge mit 62 % deut­lich weni­ger häu­fig als die KMU, für die ein exter­ner Ver­kauf in Fra­ge kommt (87 %). Auch die Eini­gung auf einen Kauf­preis ist bei exter­ner Nach­fol­ge weit­aus häu­fi­ger ein Pro­blem (57 vs. 30 %). Dem­ge­gen­über sind recht­li­che und büro­kra­ti­sche Hür­den dafür mit 32 % bzw. 34 % etwas häu­fi­ger ein Pro­blem bei der Fami­li­en­nach­fol­ge. Unter den KMU mit exter­nen Nach­fol­ge­plä­nen sind die ent­spre­chen­den Antei­le mit 23 % bzw. 22 % spür­bar klei­ner.
 
Auch das Sta­di­um des Nach­fol­ge­pro­zes­ses hat Aus­wir­kun­gen auf das Aus­maß der wahr­ge­nom­me­nen Belas­tun­gen. Wäh­rend die Suche nach einem geeig­ne­ten Nach­fol­ger ins­be­son­de­re in der frü­hen Pla­nungs­pha­se als Hür­de wahr­ge­nom­men wird, sind die recht­li­chen und büro­kra­ti­schen Pflich­ten eher im fort­ge­schrit­te­nen Nach­fol­ge­pro­zess ein Hemm­nis.
 
Sowohl die kurz- als auch die lang­fris­tig ange­streb­ten Über­ga­ben lau­fen Gefahr nicht rea­li­siert wer­den zu kön­nen. Aktu­ell müs­sen 12 % der Unter­neh­men, die eine Über­ga­be in den nächs­ten zwei Jah­ren pla­nen, mit dem Schei­tern rech­nen. Unter den ca. 600.000 KMU, die bis 2025 eine Über­ga­be pla­nen, steu­ern ca. 125.000 auf eine unfrei­wil­li­ge Still­le­gung oder zumin­dest eine erheb­li­che Ver­zö­ge­rung zu, weil sie bei der Vor­be­rei­tung und kon­kre­ten Suche noch nicht weit genug fort­ge­schrit­ten sind.
 
„Das KfW-Nach­fol­ge­mo­ni­to­ring des Mit­tel­stands zeigt: Die Hür­den der Unter­neh­mens­nach­fol­ge sind hoch. Vie­le Unter­neh­men haben kurz vor dem ange­streb­ten Über­ga­be­zeit­punkt noch kei­ne geeig­ne­ten Nach­fol­ge­rin­nen oder Nach­fol­ger gefun­den. Ange­sichts des demo­gra­phi­schen Wan­dels und der damit schwin­den­den mög­li­chen Nach­fol­gen­den wird eine frü­he und mehr­glei­si­ge Pla­nung immer wich­ti­ger, um unfrei­wil­li­ge Still­le­gun­gen zu ver­hin­dern. Auch die Ver­füg­bar­keit von Grün­dungs­fi­nan­zie­rung rückt zwang­läu­fig stär­ker in den Fokus, denn exter­ne Über­ga­be­grün­dun­gen benö­ti­gen öfter Finanz­mit­tel als Neu­grün­dun­gen. Über­nah­me­grün­de­rin­nen und grün­der haben auch über­durch­schnitt­lich häu­fig Beden­ken wegen der finan­zi­el­len Risi­ken ihrer Selbst­stän­dig­keit. Hier liegt ein wich­ti­ger Ansatz­punkt für die Unter­stüt­zung der Grün­dungs- und Nach­fol­ge­ak­ti­vi­tät,“ so Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW.

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