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Deut­li­che Ver­schlech­te­rung der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on von Familien

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Die man­geln­de staat­li­che Aner­ken­nung der Kin­der­er­zie­hung in der Sozi­al­ver­si­che­rung ist auch 2022 eine Armuts­fal­le. Das zei­gen aktu­el­le Berech­nun­gen der Fami­li­en­ver­bän­de DFV und FDK.

Der Deut­sche Fami­li­en­ver­band (DFV) und der Fami­li­en­bund der Katho­li­ken (FDK) ana­ly­sie­ren im Hori­zon­ta­len Ver­gleich 2022, wie sich Sozi­al­ab­ga­ben auf das frei ver­füg­ba­re Ein­kom­men von Fami­li­en auswirken.

Im Ver­gleich zum Vor­jahr hat sich die finan­zi­el­le Situa­ti­on für Fami­li­en deut­lich ver­schlech­tert: Fehl­ten einer Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem durch­schnitt­li­chen Ein­kom­men 2021 noch 223 Euro ihres Exis­tenz­mi­ni­mums, sind es 2022 ins­ge­samt 2.472 Euro. Die in die­sem Jahr zu erwar­ten­de Infla­ti­ons­ra­te wird das Exis­tenz­mi­ni­mum vor­aus­sicht­lich sehr stark anstei­gen las­sen. Damit ver­grö­ßert sich die Sche­re noch ein­mal deut­lich. Die Ent­wick­lung schät­zen die Fami­li­en­ver­bän­de als dra­ma­tisch ein.

„Je mehr Kin­der zu ver­sor­gen sind, des­to weni­ger Rück­sicht nimmt der Staat auf die finan­zi­el­len Belas­tun­gen der Fami­li­en. Das ist sozi­al­po­li­tisch gera­de­zu para­dox“, sagt Klaus Zeh, Prä­si­dent des DFV. „Im Steu­er­sys­tem ist die Belas­tungs­ge­rech­tig­keit hin­ge­gen klar gere­gelt: Wer leis­tungs­fä­hig ist, zahlt mehr Steu­ern. Wer weni­ger leis­tungs­fä­hig ist, zahlt weni­ger Steu­ern – das ist logisch. Das Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem nimmt jedoch kei­ne Rück­sicht auf die Leis­tungs­fä­hig­keit von Eltern. Kin­der­frei­be­trä­ge wie im Steu­er­recht gibt es in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung nicht. Mit dem Ergeb­nis, dass es die­je­ni­gen bestraft, die durch die Kin­der­er­zie­hung deut­lich weni­ger leis­tungs­fä­hig sind.“

Zusam­men mit dem FDK unter­stützt der DFV des­we­gen Fami­li­en, die gegen fami­li­en­blin­de Abga­ben in der gesetz­li­chen Kranken‑, Ren­ten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung kla­gen und mitt­ler­wei­le auf eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts warten.

„Auf Grund­la­ge vor­he­ri­ger Urtei­le des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts for­dern die Fami­li­en­ver­bän­de einen Kin­der­frei­be­trag in den gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­run­gen für die Dau­er der akti­ven Fami­li­en­zeit. Wir müs­sen das Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem, das völ­lig aus der Balan­ce gera­ten ist, auf die Füße stel­len. Da sich die Poli­tik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karls­ru­he“, sagt FDK-Prä­si­dent Ulrich Hoffmann.

Reform­an­satz „Gerech­tig­keit für Fami­li­en“: So wer­den Fami­li­en gleichgestellt

Mit dem Hori­zon­ta­len Ver­gleich machen die Fami­li­en­ver­bän­de jähr­lich aufs Neue auf den fami­li­en­ge­fähr­den­den Armuts­miss­stand auf­merk­sam. In die­sem Jahr rech­nen sie zusätz­lich vor, wie sich die Kom­bi­na­ti­on zwei­er aus Gerech­tig­keits­grün­den gebo­te­ner Maß­nah­men mit einer Ent­las­tungs­wir­kung von ins­ge­samt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei ver­füg­ba­re Ein­kom­men von Fami­li­en aus­wir­ken würde.

Die vor­ge­schla­ge­ne Ent­las­tung von Fami­li­en setzt sich zusam­men aus:
der Anhe­bung des Kin­der­gel­des auf die Höhe der Wir­kung des Kin­der­frei­be­trags beim Spit­zen­steu­er­satz, damit die Ent­las­tungs­wir­kung pro Kind in jeder Fami­lie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
der Ein­füh­rung eines Kin­der­frei­be­trags in der gesetz­li­chen Renten‑, Kranken‑, und Pfle­ge­ver­si­che­rung, um in der Sozi­al­ver­si­che­rung end­lich die Leis­tungs­fä­hig­keit zu berück­sich­ti­gen und Leis­tungs­ge­rech­tig­keit her­zu­stel­len
Der Hori­zon­ta­le Ver­gleich zeigt, dass einer Fami­lie mit fünf Kin­dern und einem Durch­schnitts­ein­kom­men in Höhe von 38.901 Euro etwas mehr als das Exis­tenz­mi­ni­mum zur frei­en Ver­fü­gung ste­hen würde.

„Wer Kin­der­ar­mut wir­kungs­voll bekämp­fen will, muss Gerech­tig­keit für Fami­li­en her­stel­len und auf die­sem Weg eine Kin­der­grund­si­che­rung gewähr­leis­ten“, so Zeh. „Nur eine Kin­der­grund­si­che­rung, die einen Kin­der­frei­be­trag in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung auf dem Schirm hat, kann eine wir­kungs­vol­le Kin­der­grund­si­che­rung sein.“

Ulrich Hoff­mann betont: „Wer für Kin­der sorgt, darf finan­zi­ell nicht dis­kri­mi­niert wer­den. Wer einen Staat ohne Blick auf die Fami­li­en machen will, wird schei­tern. Mit erheb­li­chen Kon­se­quen­zen für unse­re Gesell­schaft und Wirtschaft.“

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