Lokal

CDU Oestrich-Win­kel for­dert erneut beschleu­nig­te Fer­tig­stel­lung der Kita Kunterbunt

Veröffentlicht

am

Vor über zwei Jah­ren wur­de das Grund­stück gekauft, auf dem die Kin­der­ta­ges­stät­te Kun­ter­bunt ste­hen soll.

Zwei Jah­re, eini­ge Anträ­ge und Anfra­gen spä­ter, ste­hen nun Con­tai­ner hin­ter dem Bür­ger­zen­trum — von einem eigent­li­chen Bau­be­ginn immer noch kei­ne Spur. Der dazu nöti­ge Archi­tek­ten­auf­trag wur­de noch immer nicht ver­ge­ben. Die ledig­lich als Über­gangs­lö­sung kon­zi­pier­te Con­tai­ner-Ent­schei­dung hat ihren Betrieb aufgenommen.

Die CDU Oestrich-Win­kel ist bekannt für ihren Ein­satz für den Aus­bau der Kin­der­be­treu­ung. Die Bedeu­tung von bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­an­ge­bo­ten im Hin­blick auf Fami­li­en­zu­zug, auf Stadt­ent­wick­lung, als Wirt­schafts­fak­tor und als Beschäf­ti­gungs­vor­aus­set­zung kann nicht hoch genug ein­ge­schätzt wer­den. Klar dabei ist, dass das städ­ti­sche Bau­amt unter der Fül­le an Auf­ga­ben nicht immer sofort lie­fern kann – doch gera­de dann kommt es maß­geb­lich dar­auf an, wel­chen Pro­jek­ten der Vor­rang gewährt wird. 

Bei einer sol­che her­aus­ra­gen­den und letzt­lich auch zeit­kri­ti­schen Auf­ga­be muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass sich die Rah­men­be­din­gun­gen ändern kön­nen. Mitt­ler­wei­le deu­tet die Ent­wick­lung dar­auf hin, dass bereits jetzt mit grö­ße­rem Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen gerech­net wer­den muss, wie es auch im Kita-Ent­wick­lungs­plan des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses skiz­ziert wird. Hier kommt es unbe­dingt dar­auf an, geän­der­te Rah­men­be­din­gun­gen in das Kon­zept einzuarbeiten. 

Da lei­der nicht immer trans­pa­rent der aktu­el­le Stand und die Pla­nung kom­mu­ni­ziert wer­den, for­dert die Oestrich-Win­kel CDU einen detail­lier­ten Über­blick über den Ist-Zustand. Eben­falls wünscht man sich Infor­ma­tio­nen, ob eine zusätz­li­che Grup­pe bereits ein­ge­plant wer­den müss­te und ob dafür mehr Haus­halts­mit­tel not­wen­dig wür­den. Geklärt wer­den müss­ten schließ­lich die Ver­zö­ge­rung bei der Aus­schrei­bung des Archi­tek­ten­auf­trags und wann über­haupt mit dem ers­ten Spa­ten­stich gerech­net wird. 

Über­gangs­lö­sun­gen sind kei­ne Dauerlösungen.

Bau­wo­le
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen