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Zen­sus-Erhe­bungs­be­auf­trag­te für den Rhein­gau gesucht

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Wie vie­le Men­schen leben im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis? Gibt es genü­gend Wohn­raum für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger? Brau­chen wir mehr Kin­der­gär­ten, Schu­len oder Altersheime?

Um die­se und ande­re Fra­gen zu beant­wor­ten, fin­det im Jahr 2022 im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis sowie deutsch­land­weit in allen Städ­ten und Gemein­den wie­der der Zen­sus statt. Stich­tag ist der 15. Mai 2022.
Dafür benö­tigt die Zen­sus Erhe­bungs­stel­le beim Rhein­gau-Tau­nus-Kreis für den Rhein­gau wei­te­re Erhe­bungs­be­auf­trag­te. Die­se füh­ren kur­ze, stich­pro­ben­ar­ti­ge Haus­halts­be­fra­gun­gen und Befra­gun­gen in Wohn­hei­men und Gemein­schafts­un­ter­künf­ten durch, erfas­sen die not­wen­di­gen Daten und über­ge­ben die Zugangs­da­ten für die Online-Befragung.

Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen sich ab sofort mit­tels Bewer­bungs­for­mu­lar, das über die Home­page des Krei­ses abruf­bar ist, bei der Erhe­bungs­stel­le als Erhe­bungs­be­auf­trag­te vor­mer­ken las­sen. Die schrift­li­che Bewer­bung ist per Mail zu rich­ten an: EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de. Tele­fo­ni­sche Bewer­bun­gen sind unter 06124 510‑9604 und 06124–510-9605 mög­lich. Dafür wer­den fol­gen­de Anga­ben benö­tigt: Voll­stän­di­ger Name, Adres­se, Wohn­ort, Geburts­da­tum, Tele­fon­num­mer, beruf­li­che Tätig­keit und E‑Mail-Adres­se.

Alle Erhe­bungs­be­auf­trag­ten kön­nen die Befra­gun­gen unter frei­er Zeit­ein­tei­lung vom 15. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 durch­füh­ren und dafür eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von zir­ka 1.200 Euro erhal­ten. Vor ihrem Ein­satz müs­sen sich alle Erhe­bungs­be­auf­trag­ten gesetz­lich zur Wah­rung des Sta­tis­tik­ge­heim­nis­ses und zur Geheim­hal­tung der Erkennt­nis­se, die sie wäh­rend und nach ihrer Tätig­keit gewon­nen haben, schrift­lich ver­pflich­ten. Ein Inter­viewe­rin­nen- bzw. Inter­view­er-Aus­weis in Ver­bin­dung mit einem Per­so­nal­aus­weis bestä­tigt die Recht­mä­ßig­keit ihrer Arbeit.

Die Stich­pro­ben­be­fra­gung im Rah­men des Zen­sus ist not­wen­dig, um etwa­ige Unge­nau­ig­kei­ten der Mel­de­re­gis­ter fest­zu­stel­len und um Daten zu erhe­ben, die nicht in den Regis­tern vor­lie­gen. Alle zur Befra­gung aus­ge­wähl­ten Per­so­nen sind zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Die erho­be­nen Daten wer­den aus­schließ­lich anony­mi­siert ausgewertet.

Bau­wo­le
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