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WIBank rich­tet Grün­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung neu aus

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Regio­nal­för­de­rung wird gestärkt und Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren För­der­pro­duk­ten ermöglicht

Die Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) rich­tet in Abstim­mung mit dem Hes­si­schen Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Ener­gie, Ver­kehr und Woh­nen ihr För­der­pro­dukt “Grün­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung Hes­sen” neu aus. Ab dem 1. April 2022 stellt die WIBank die Refi­nan­zie­rung auf das neue KfW-För­der­pro­gramm “ERP-För­der­kre­dit (KMU)” um und bie­tet künf­tig das För­der­pro­dukt “GuW Hes­sen (ERP)” an.

Neu ist die ab sofort auch von Sei­ten der KfW ver­stärk­te Regio­nal­för­de­rung durch beson­ders güns­ti­ge Zins­sät­ze für Inves­ti­tio­nen in GRW-Gebie­ten. Der Zusatz­vor­teil für Inves­ti­tio­nen in Hes­sen bleibt bestehen: Die WIBank stellt klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men sowie frei­be­ruf­lich Täti­gen, die ihre Vor­ha­ben in Hes­sen über einen zins­güns­ti­gen Kre­dit bis 1 Mio. Euro finan­zie­ren möch­ten, zu den ohne­hin güns­ti­gen KfW-Zins­sät­zen, einen gene­rel­len Zins­vor­teil von zehn Basis­punk­ten und einen zusätz­li­chen Zins­vor­teil von wei­te­ren zehn Basis­punk­ten für EFRE-Vor­rang­ge­bie­te zur Ver­fü­gung. Beson­ders vor­teil­haft ist das neue hes­si­sche För­der­pro­dukt “GuW Hes­sen (ERP)” dem­nach für jun­ge Unter­neh­men, die in GRW-Vor­rang­ge­bie­ten inves­tie­ren. Außer­dem darf “GuW Hes­sen (ERP)” künf­tig auch mit Zuschüs­sen des Lan­des Hes­sen kom­bi­niert werden.

“Wir unter­stüt­zen Grün­de­rin­nen und Grün­der beim Ein­tritt in den Markt und bestehen­de Unter­neh­men bei der Wahr­neh­mung neu­er Chan­cen. Denn nicht nur für den Über­gang in eine kli­ma­freund­li­che und nach­hal­ti­ge Wirt­schafts­wei­se brau­chen wir Inno­va­tio­nen eben­so wie Inves­ti­tio­nen”, sagt Hes­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Tarek Al-Wazir.

“Wir begrü­ßen die Stär­kung der regio­na­len För­de­rung sehr, denn sie erhöht die Attrak­ti­vi­tät Hes­sens als Wirt­schafts- und Inves­ti­ti­ons­stand­ort enorm. Durch die beson­de­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Inves­ti­tio­nen in GRW-Gebie­ten und EFRE-Vor­rang­ge­bie­ten wer­den die regio­na­len Wirt­schafts­struk­tu­ren ver­bes­sert, Arbeits­plät­ze erhal­ten und neu geschaf­fen, und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Regi­on gestei­gert”, ergänzt Dr. Micha­el Reck­hard, Mit­glied der Geschäfts­lei­tung der WIBank.

Seit zwei Jahr­zehn­ten ist das För­der­pro­dukt “Grün­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung Hes­sen” ein gro­ßer Erfolg und hat es zahl­rei­chen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern in Hes­sen ermög­licht, ihre Vor­ha­ben zins­güns­tig zu finan­zie­ren. Seit 2002 hat die WIBank mehr als 17.000 Anträ­ge mit einem Gesamt­vo­lu­men von mehr als 3,3 Mil­li­ar­den Euro bewil­ligt.

GuW Hes­sen (ERP) wird im Haus­ban­ken­ver­fah­ren zur Ver­fü­gung gestellt. Die WIBank ver­gibt die För­der­kre­di­te dem­nach über die jewei­li­ge Haus­bank, wel­che die Mit­tel an die End­kre­dit­neh­men­den wei­ter­lei­tet. Ers­te Anlauf­stel­le für Inter­es­sier­te ist neben der För­der­be­ra­tung der WIBank also immer auch die Haus­bank, die den Unter­neh­men bei der Antrag­stel­lung der För­der­mit­tel zur Sei­te steht und den Antrag im Namen der End­kre­dit­neh­men­den an die WIBank weiterleitet.

Was ändert sich?

  • Ent­fall der Unter­schei­dung in “Grün­dung” oder “Wachs­tum”: Künf­tig ein vom Unter­neh­mens­al­ter unab­hän­gi­ges För­der­pro­gramm für alle Unternehmen.
  • Ent­fall eines Kom­bi­na­ti­ons­ver­bots: Kom­bi­na­tio­nen mit Zuschüs­sen des Lan­des Hes­sen sind künf­tig erlaubt.
  • Ver­stärk­te Regio­nal­för­de­rung: GRW-Gebie­te sind auto­ma­tisch auch EFRE-Vor­rang­ge­bie­te. Daher pro­fi­tie­ren Vor­ha­ben in hes­si­schen GRW-Gebie­ten künf­tig dop­pelt: einer­seits mit den güns­ti­ge­ren KfW-Zins­sät­zen ande­rer­seits zuzüg­lich der EFRE-Zins­ver­güns­ti­gung der WIBank

Was bleibt gleich?

  • Hes­si­scher För­der­vor­teil: Es wer­den wei­ter­hin eine ein­fa­che Zins­ver­güns­ti­gung von 0,1% p.a. und eine zusätz­li­che EFRE-Zins­ver­güns­ti­gung von 0,1% p.a. gewährt.
  • Güns­ti­ge­re Zin­sen für jun­ge Unter­neh­men: Jun­ge Unter­neh­men erhal­ten nach wie vor güns­ti­ge­re Zins­sät­ze als eta­blier­te Unternehmen.
  • Pro­gramm­be­din­gun­gen: Antrags­be­rech­tig­te, Ver­wen­dungs­zwe­cke, Lauf­zei­ten, Bei­hil­fe­recht­li­che Grund­la­ge (De-mini­mis), etc. blei­ben unverändert.
  • Antrags­pro­zess und Formular

Erklä­run­gen

GRW-Gebie­te: Abkür­zung für Gemein­schafts­auf­ga­be Ver­bes­se­rung der regio­na­len Wirtschaftsstruktur

EFRE-Vor­gang­ge­bie­te: Bestimm­te Regio­nen mit beson­de­rem För­der­be­darf, in denen Gründer/innen und klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) höhe­re För­der­sät­ze erhalten.

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