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Landarztquote gestartet: Ärztenachwuchs für den Rheingau-Taunus
Im Februar hat der Landtag auf Initiative der CDU die Einführung einer Landarztquote beschlossen. Jetzt beginnt die Umsetzung. Hierauf weist die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper alle an einem Medizinstudium Interessierten im Rheingau-Taunus hin.
„Für das Wintersemester 2022/2023 werden erstmals Medizinstudienplätze für künftige Landärzte und den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert und vergeben. Ab sofort kann man sich online bewerben“, teilt die CDU-Politikerin mit. Von den rund 1.000 Studienplätzen an den Universitäten in Frankfurt, Gießen und Marburg werden hierfür bis zu 7,8 Prozent – 6,5 Prozent für spätere Landärztinnen und Landärzte sowie 1,3 Prozent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – zur Verfügung stehen.
Fachspezifische Eignung statt Notendurchschnitt
Bereits im Oktober dieses Jahres sollen die ersten ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium an einer der drei Universitäten aufnehmen. „Nicht der Notendurchschnitt ist im zweistufigen Auswahlverfahren ausschlaggebend, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung“, erklärte die Abgeordnete. Förderlich seien Erfahrungen aus einschlägiger Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Ehrenamt oder Freiwilligendienst.
Der Studienplatz sei an eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum (Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin) beziehungsweise eine Beschäftigung in einem Gesundheitsamt und an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag regele die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den Ausgewählten und dem Land.
Ziel sei es, verstärkt Ärztenachwuchs für den ländlichen Raum wie den Rheingau-Taunus zu gewinnen, wo aufgrund der Altersstruktur der Hausärzte für viele Praxen in absehbarer Zeit Nachfolgelösungen gefunden werden müssten. „Die Sicherung der ärztlichen Versorgung ist unser zentrales Anliegen. Die Landarztquote ist hierfür ein Baustein“, so Petra Müller-Klepper. Sie hatte sich für die Einführung einer gesetzlichen Regelung und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel eingesetzt.
Ebenso werde mit der Quote von reservierten Studienplätzen für künftige Mediziner, die als Fachärztin oder Facharzt im Gesundheitsamt tätig sein wollen, der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt. Die Corona-Krise habe gezeigt, wie notwendig und wichtig der personelle Ausbau der Gesundheitsverwaltung im Rheingau-Taunus sei.
Versorgung mit Hausärzten sichern
„Die Sorge, dass künftig genügend Hausärzte wohnortnah zur Verfügung stehen, treibt die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus um. Das hat die Umfrage des Kreises zum Thema ‚Gesundheit‘ ergeben“, betonte die Abgeordnete. Die Landarztquote könne helfen, das flächendeckende Netz an niedergelassenen Ärzten zu bewahren, die wohnortnah die Grundversorgung garantieren.
Die neuen Landärztinnen und Landärzte könnten in allen ärztlich unterversorgten Gebieten in Hessen eingesetzt werden. Entscheidend sei hierfür die Einschätzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. „Das Versorgungsgutachten für den Rheingau-Taunus zeigt, dass die ambulante Versorgung überwiegend gut ist, es aber Handlungsbedarf bei den Hausärzten gibt. Zudem wird explizit auf das hohe Durchschnittsalter der Hausärzte von 55,61 Jahren hingewiesen. So wird bis 2030 für 60 Prozent der Hausarztsitze ein Nachfolgebedarf bestehen“, skizziert Petra Müller-Klepper die Entwicklung.
Die Landarztquote mache den Arztberuf auf dem Land attraktiver. Mit einem begleitenden Schwerpunktprogramm werde den Studierenden geholfen, sich auf ihre spätere Arbeit als Ärzte im ländlichen Raum oder beim Öffentlichen Gesundheitsdienst vorzubereiten.
Landarzt-Stipendien im Kreis ausgeschrieben
Die Abgeordnete weist darauf hin, dass es im Rheingau-Taunus eine weitere, neue Form der Unterstützung für Medizinstudierende gibt, wenn sie sich für eine Tätigkeit als Hausarzt im Kreisgebiet oder im örtlichen Gesundheitsamt entscheiden: das Landarzt-Stipendium. Auf Antrag der CDU hat der Kreistag hierfür Mittel bereitgestellt. „Die ersten beiden Stipendien sind aktuell ausgeschrieben. Die monatliche Unterstützung von 750 Euro wird ab dem 5. Semester maximal über vier Jahre gewährt“, erläutert Petra Müller-Klepper. Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2022.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsportal „Landarztquote Hessen“ unter: www.hlpug.de
Infos und Antragsformular für das „Landarzt-Stipendium Rheingau-Taunus“ unter: https://www.rheingau-taunus.de/downloads/formulare-publikationen/gesundheit.html