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Land­arzt­quo­te gestar­tet: Ärz­te­nach­wuchs für den Rheingau-Taunus

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Im Febru­ar hat der Land­tag auf Initia­ti­ve der CDU die Ein­füh­rung einer Land­arzt­quo­te beschlos­sen. Jetzt beginnt die Umset­zung. Hier­auf weist die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per alle an einem Medi­zin­stu­di­um Inter­es­sier­ten im Rhein­gau-Tau­nus hin.

„Für das Win­ter­se­mes­ter 2022/2023 wer­den erst­mals Medi­zin­stu­di­en­plät­ze für künf­ti­ge Land­ärz­te und den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst reser­viert und ver­ge­ben. Ab sofort kann man sich online bewer­ben“, teilt die CDU-Poli­ti­ke­rin mit. Von den rund 1.000 Stu­di­en­plät­zen an den Uni­ver­si­tä­ten in Frank­furt, Gie­ßen und Mar­burg wer­den hier­für bis zu 7,8 Pro­zent – 6,5 Pro­zent für spä­te­re Land­ärz­tin­nen und Land­ärz­te sowie 1,3 Pro­zent für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst – zur Ver­fü­gung stehen.

Fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung statt Notendurchschnitt

Bereits im Okto­ber die­ses Jah­res sol­len die ers­ten aus­ge­wähl­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber ihr Stu­di­um an einer der drei Uni­ver­si­tä­ten auf­neh­men. „Nicht der Noten­durch­schnitt ist im zwei­stu­fi­gen Aus­wahl­ver­fah­ren aus­schlag­ge­bend, son­dern die per­sön­li­che und fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung“, erklär­te die Abge­ord­ne­te. För­der­lich sei­en Erfah­run­gen aus ein­schlä­gi­ger Aus­bil­dung, beruf­li­cher Tätig­keit, Ehren­amt oder Freiwilligendienst.

Der Stu­di­en­platz sei an eine Tätig­keit in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum (Fach­rich­tun­gen All­ge­mein­me­di­zin, Inne­re Medi­zin sowie Kin­der- und Jugend­me­di­zin) bezie­hungs­wei­se eine Beschäf­ti­gung in einem Gesund­heits­amt und an kla­re ver­trag­li­che Bedin­gun­gen geknüpft. Ein öffent­lich-recht­li­cher Ver­trag rege­le die gegen­sei­ti­gen Ver­pflich­tun­gen zwi­schen den Aus­ge­wähl­ten und dem Land.

Ziel sei es, ver­stärkt Ärz­te­nach­wuchs für den länd­li­chen Raum wie den Rhein­gau-Tau­nus zu gewin­nen, wo auf­grund der Alters­struk­tur der Haus­ärz­te für vie­le Pra­xen in abseh­ba­rer Zeit Nach­fol­ge­lö­sun­gen gefun­den wer­den müss­ten. „Die Siche­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung ist unser zen­tra­les Anlie­gen. Die Land­arzt­quo­te ist hier­für ein Bau­stein“, so Petra Mül­ler-Klep­per. Sie hat­te sich für die Ein­füh­rung einer gesetz­li­chen Rege­lung und die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel eingesetzt.

Eben­so wer­de mit der Quo­te von reser­vier­ten Stu­di­en­plät­zen für künf­ti­ge Medi­zi­ner, die als Fach­ärz­tin oder Fach­arzt im Gesund­heits­amt tätig sein wol­len, der öffent­li­che Gesund­heits­dienst gestärkt. Die Coro­na-Kri­se habe gezeigt, wie not­wen­dig und wich­tig der per­so­nel­le Aus­bau der Gesund­heits­ver­wal­tung im Rhein­gau-Tau­nus sei.

Ver­sor­gung mit Haus­ärz­ten sichern

„Die Sor­ge, dass künf­tig genü­gend Haus­ärz­te wohn­ort­nah zur Ver­fü­gung ste­hen, treibt die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Rhein­gau-Tau­nus um. Das hat die Umfra­ge des Krei­ses zum The­ma ‚Gesund­heit‘ erge­ben“, beton­te die Abge­ord­ne­te. Die Land­arzt­quo­te kön­ne hel­fen, das flä­chen­de­cken­de Netz an nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten zu bewah­ren, die wohn­ort­nah die Grund­ver­sor­gung garantieren.

Die neu­en Land­ärz­tin­nen und Land­ärz­te könn­ten in allen ärzt­lich unter­ver­sorg­ten Gebie­ten in Hes­sen ein­ge­setzt wer­den. Ent­schei­dend sei hier­für die Ein­schät­zung des Lan­des­aus­schus­ses der Ärz­te und Kran­ken­kas­sen. „Das Ver­sor­gungs­gut­ach­ten für den Rhein­gau-Tau­nus zeigt, dass die ambu­lan­te Ver­sor­gung über­wie­gend gut ist, es aber Hand­lungs­be­darf bei den Haus­ärz­ten gibt. Zudem wird expli­zit auf das hohe Durch­schnitts­al­ter der Haus­ärz­te von 55,61 Jah­ren hin­ge­wie­sen. So wird bis 2030 für 60 Pro­zent der Haus­arzt­sit­ze ein Nach­fol­ge­be­darf bestehen“, skiz­ziert Petra Mül­ler-Klep­per die Entwicklung.

Die Land­arzt­quo­te mache den Arzt­be­ruf auf dem Land attrak­ti­ver. Mit einem beglei­ten­den Schwer­punkt­pro­gramm wer­de den Stu­die­ren­den gehol­fen, sich auf ihre spä­te­re Arbeit als Ärz­te im länd­li­chen Raum oder beim Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst vorzubereiten.

Land­arzt-Sti­pen­di­en im Kreis ausgeschrieben

Die Abge­ord­ne­te weist dar­auf hin, dass es im Rhein­gau-Tau­nus eine wei­te­re, neue Form der Unter­stüt­zung für Medi­zin­stu­die­ren­de gibt, wenn sie sich für eine Tätig­keit als Haus­arzt im Kreis­ge­biet oder im ört­li­chen Gesund­heits­amt ent­schei­den: das Land­arzt-Sti­pen­di­um. Auf Antrag der CDU hat der Kreis­tag hier­für Mit­tel bereit­ge­stellt. „Die ers­ten bei­den Sti­pen­di­en sind aktu­ell aus­ge­schrie­ben. Die monat­li­che Unter­stüt­zung von 750 Euro wird ab dem 5. Semes­ter maxi­mal über vier Jah­re gewährt“, erläu­tert Petra Mül­ler-Klep­per. Bewer­bungs­schluss ist am 30. Juni 2022.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie das Bewer­bungs­por­tal „Land­arzt­quo­te Hes­sen“ unter: www.hlpug.de

Infos und Antrags­for­mu­lar für das „Land­arzt-Sti­pen­di­um Rhein­gau-Tau­nus“ unter: https://www.rheingau-taunus.de/downloads/formulare-publikationen/gesundheit.html  

Elek­tro Lind
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