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HBV for­dert unein­ge­schränk­te Nut­zung von brach­lie­gen­den ÖVF-Flächen

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Durch die gegen­wär­ti­ge Kri­sen­si­tua­ti­on rückt die Ernäh­rungs- und Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutsch­land und der EU wie­der stär­ker in den Fokus. Der Prä­si­dent des Hes­si­schen Bau­ern­ver­ban­des e.V., Kars­ten Schmal, hat Staats­mi­nis­te­rin Pris­ka Hinz in einem Schrei­ben ein­dring­lich gebe­ten, dass Hes­sen den Antrag der Län­der Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz und Sach­sen-Anhalt um die Ergän­zung der Direkt­zah­lun­gen-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (Direkt­Zahl­Durch­fV) unter­stützt. Die Län­der for­dern, dass die Direkt­Zahl­Durch­fV mit den EU-sei­tig ein­ge­räum­ten Mög­lich­kei­ten der unein­ge­schränk­ten Bewirt­schaf­tung von brach­lie­gen­den ÖVF-Flä­chen ergänzt wird. Der HBV for­dert für das GAP-Antrags­jahr 2022 eine euro­pa­weit ein­heit­li­che Anwen­dung der gebo­te­nen Mög­lich­kei­ten inner­halb der EU, um die aktu­el­le Lage zu ent­span­nen und die Ernäh­rungs­si­cher­heit gewähr­leis­ten zu kön­nen. Die zustän­di­gen Bun­des­rats-Aus­schüs­se stim­men heu­te Mit­tag im Umfra­ge­ver­fah­ren über den Antrag ab. 

Elek­tro Lind
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