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KfW stockt Hilfs­pro­gramm für Kom­mu­nen zur Unter­brin­gung von Geflüch­te­ten auf 500 Mio. EUR auf

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Die KfW stockt ihr zins­ver­bil­lig­tes Kre­dit­pro­gramm zur Unter­stüt­zung von Städ­ten und Gemein­den zur Unter­brin­gung von Geflüch­te­ten um 250 Mio. EUR auf. Das bereit­ge­stell­te Volu­men beträgt somit ins­ge­samt 500 Mio. EUR. Das Pro­gramm ist am 11. März gestar­tet und stößt auf eine hohe Nach­fra­ge. Bereits weni­ge Tage nach Start des Pro­gramms lagen der KfW ins­ge­samt 46 Kre­dit­an­trä­ge mit einem Kre­dit­vo­lu­men rd. 235 Mio. EUR vor.
 
Die auf­ge­stock­te Son­der­för­de­rung für Kom­mu­nen läuft über das eta­blier­te Pro­gramm IKK Inves­ti­ti­ons­kre­dit Kom­mu­nen (208) und ist mit einem ver­bil­lig­ten Zins­satz aus­ge­stat­tet, der aktu­ell bei minus 0,50 % liegt. Die Lauf­zeit des Son­der­pro­gramms ist bis zum 31.12.2022 befris­tet, sofern das Pro­gramm­vo­lu­men nicht vor­zei­tig aus­ge­schöpft ist. Der maxi­ma­le Kre­dit­be­trag beträgt ab 22.03.2022 grund­sätz­lich 10 Mio. EUR.
 
Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der KfW, Ste­fan Win­tels, sagt: „Der furcht­ba­re Krieg in der Ukrai­ne dau­ert an und zwingt immer mehr Men­schen zur Flucht – auch nach Deutsch­land. Die KfW lässt die Kom­mu­nen bei der Auf­nah­me von Geflüch­te­ten nicht im Stich. Die hohe Nach­fra­ge nach unse­rem Hilfs­pro­gramm zeigt, dass es rich­tig war, schnell zu han­deln und das Ange­bot jetzt noch ein­mal auf­zu­sto­cken und damit die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung auf eine brei­te­re Basis zu stellen.“

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