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Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ver­gibt ab 2022 zwei Landarzt-Stipendien

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Der Rhein­gau-Tau­nus-Kreis geht die Her­aus­for­de­rung „Land­arzt­man­gel“ offen­siv an und star­tet in die­sem Jahr eine wei­te­re Initia­ti­ve zur För­de­rung des Nach­wuch­ses: Mit einem Land­arzt-Sti­pen­di­um unter­stützt der Kreis für die nächs­ten vier Jah­re Stu­die­ren­de der Medi­zin, die lang­fris­tig ihre beruf­li­che Zukunft im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis sehen.
„Damit erwei­tert der Kreis sein Enga­ge­ment im Bereich Nach­wuchs­för­de­rung und baut sein Bestre­ben aus, inter­es­sier­te Medi­zin­stu­die­ren­de nach­hal­tig für die Bran­che der All­ge­mein­me­di­zin in unse­rer Regi­on zu begeis­tern“, so Land­rat Frank Kilian.

Die finan­zi­el­le För­de­rung beträgt für Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten monat­lich 750 Euro für gesamt maxi­mal vier Jah­re. Das Sti­pen­di­um wird ab dem 5. Semes­ter des Medi­zin­stu­di­ums gezahlt. Dafür absol­vie­ren die Stu­die­ren­den nach abge­schlos­se­nem Medi­zin­stu­di­um eine Wei­ter­bil­dung zum Fach­arzt bzw. Fach­ärz­tin für All­ge­mein­me­di­zin in der Regi­on und sind anschlie­ßend für min­des­tens vier Jah­re als Haus­arzt oder Haus­ärz­tin im länd­li­chen Raum des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses tätig.

Nach­wuchs­för­de­rung ist eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben
„Ziel der Stu­die­ren­den­för­de­rung ist es, jun­ge Men­schen bei der Aus­übung ihres Beru­fes in der All­ge­mein­me­di­zin zu för­dern“, betont Land­rat Frank Kili­an. „Es ist uns des­halb ein zen­tra­les Anlie­gen, sie dabei zu unter­stüt­zen, ihren Beruf zu pro­fes­sio­na­li­sie­ren und einen Ein­stieg in die Welt der All­ge­mein­me­di­zi­ner zu fin­den.“
Bea­te Sohl, Gesund­heits­ko­or­di­na­to­rin des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses, ergänzt: „Geziel­te Nach­wuchs­för­de­rung ist eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben der nächs­ten Jah­re. Ich freue mich, Teil der Initia­ti­ve zu sein und dazu bei­zu­tra­gen, dass künf­ti­ge All­ge­mein­me­di­zi­ner und All­ge­mein­me­di­zi­ne­rin­nen geför­dert und von regio­na­len Ärz­te­netz­wer­ken unter­stützt werden.”

Infor­mie­ren und bewer­ben
Zum Start der Stu­die­ren­den­för­de­rung wer­den zwei Sti­pen­di­en ver­ge­ben – aus­ge­schrie­ben für das Win­ter­se­mes­ter 2022/2023.
Richt­li­nie, Ver­trag und Antrags­for­mu­lar für das „Land­arzt-Sti­pen­di­um“ sind auf der Web­site des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses unter dem Link https://www.rheingau-taunus.de/downloads/formulare-publikationen/gesundheit.html
zu fin­den. Nach­fra­gen dazu beant­wor­tet die Gesund­heits­ko­or­di­na­to­rin Bea­te Sohl tele­fo­nisch unter 06124 510–211 oder schrift­lich an beate.sohl@rheingau-taunus.de.

Ab sofort kön­nen sich Medi­zin­stu­die­ren­de ab dem 5. Semes­ter aus dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis oder mit einem beson­de­ren Bezug hier­her für das neue Land­arzt-Sti­pen­di­um bewer­ben. Kon­takt­an­schrift: Gesund­heits­ko­or­di­na­ti­on Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, Bea­te Sohl, Heim­ba­cher Stra­ße 7, 65307 Bad Schwalbach.

Ein­sen­de­schluss der Bewer­bungs­un­ter­la­gen ist der 30. Juni 2022. Die zwei Stipendiatinnen/Stipendiaten wer­den anschlie­ßend in einem mehr­stu­fi­gen Pro­zess bis zum 31. Juli 2022 ausgewählt.

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