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Zwei ehren­amt­li­che Schieds­per­so­nen für Tau­nus­stein gesucht 

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Die Stadt Tau­nus­stein sucht zwei Ehren­amt­li­che, die die Auf­ga­be als Schieds­per­son aus­füh­ren. Sowohl für den Schieds­amts­be­zirk I, zustän­dig für die Stadt­tei­le Wehen, Neu­hof, Ham­bach, Orlen und Nie­der­lib­bach als auch für den Schieds­amts­be­zirk III, zustän­dig für die Stadt­tei­le Blei­den­stadt, Seit­zen­hahn und Watz­hahn, wer­den enga­gier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gesucht, die Streit bei Pri­vat- oder bestimm­ten Zivil­de­lik­ten schlichten.

Rund zehn Stun­den pro Monat Zeit soll­ten für das Schieds­amt ein­ge­plant wer­den. Für die Auf­ga­be ist kei­ne juris­ti­sche Vor­bil­dung oder ande­re spe­zi­fi­sche Kennt­nis­se nötig. Schieds­per­so­nen wer­den umfas­send geschult, um ihr Ehren­amt gut aus­üben zu kön­nen. Mit­zu­brin­gen sind Men­schen­kennt­nis, Lebens­er­fah­rung, Geduld und Ruhe, die Fähig­keit zur Abfas­sung von schrift­li­chen Pro­to­kol­len und Ver­glei­chen sowie die Bereit­schaft, an Aus- und Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen teilzunehmen.

Jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger zwi­schen 30 und 74 Jah­ren, kann sich form­los per E‑Mail bei der Stadt Tau­nus­stein bewer­ben: emine.koncaoglu@taunusstein.de. Per E‑Mail oder tele­fo­nisch unter 06128 241–104 kön­nen vor­ab auch Fra­gen geklärt wer­den. Nähe­re Infos zu dem Schieds­amt fin­den Sie unter www.schiedsamt.de sowie auf www.taunusstein.de/ortsgericht-schiedsamt.

Das Schieds­amt ist die ers­te Anlauf­stel­le, die gesetz­lich ersucht wer­den muss, wenn Pri­vat­kla­ge­de­lik­te wie Belei­di­gung, Haus­frie­dens­bruch, Bedro­hung, Ver­let­zung des Brief­ge­heim­nis­ses und den Rausch­ta­ten vor­lie­gen. In all die­sen Fäl­len muss vor einem Gerichts­ver­fah­ren ein Schlich­tungs­ver­such durch Schieds­frau­en und Schieds­män­ner (Schieds­per­so­nen) mit ihren Schieds­äm­tern erfol­gen. In Hes­sen muss aber auch in bestimm­ten Zivil­sa­chen zunächst ein Schlich­tungs­ver­such bei Schieds­per­so­nen vor Kla­ge­er­he­bung erfol­gen. Das gilt bei­spiels­wei­se bei Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten wegen Über­wuchs von Ästen und Wur­zeln, Lärm, Rauch oder wegen Ver­let­zung der per­sön­li­chen Ehre.

Elek­tro Lind
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