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Zwei ehrenamtliche Schiedspersonen für Taunusstein gesucht
Die Stadt Taunusstein sucht zwei Ehrenamtliche, die die Aufgabe als Schiedsperson ausführen. Sowohl für den Schiedsamtsbezirk I, zuständig für die Stadtteile Wehen, Neuhof, Hambach, Orlen und Niederlibbach als auch für den Schiedsamtsbezirk III, zuständig für die Stadtteile Bleidenstadt, Seitzenhahn und Watzhahn, werden engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Streit bei Privat- oder bestimmten Zivildelikten schlichten.
Rund zehn Stunden pro Monat Zeit sollten für das Schiedsamt eingeplant werden. Für die Aufgabe ist keine juristische Vorbildung oder andere spezifische Kenntnisse nötig. Schiedspersonen werden umfassend geschult, um ihr Ehrenamt gut ausüben zu können. Mitzubringen sind Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und Ruhe, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger zwischen 30 und 74 Jahren, kann sich formlos per E‑Mail bei der Stadt Taunusstein bewerben: emine.koncaoglu@taunusstein.de. Per E‑Mail oder telefonisch unter 06128 241–104 können vorab auch Fragen geklärt werden. Nähere Infos zu dem Schiedsamt finden Sie unter www.schiedsamt.de sowie auf www.taunusstein.de/ortsgericht-schiedsamt.
Das Schiedsamt ist die erste Anlaufstelle, die gesetzlich ersucht werden muss, wenn Privatklagedelikte wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses und den Rauschtaten vorliegen. In all diesen Fällen muss vor einem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsversuch durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) mit ihren Schiedsämtern erfolgen. In Hessen muss aber auch in bestimmten Zivilsachen zunächst ein Schlichtungsversuch bei Schiedspersonen vor Klageerhebung erfolgen. Das gilt beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Überwuchs von Ästen und Wurzeln, Lärm, Rauch oder wegen Verletzung der persönlichen Ehre.