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KfW unter­stützt Kom­mu­nen mit 250 Mil­lio­nen Euro bei der Unter­brin­gung von Kriegsflüchtlingen

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Immer mehr Men­schen, die vor dem Krieg in der Ukrai­ne flie­hen, errei­chen Deutsch­land. Des­halb unter­stützt die KfW ab sofort Städ­te und Gemein­den bei der Schaf­fung, Moder­ni­sie­rung und Aus­stat­tung von Ein­rich­tun­gen für Geflüch­te­te. Hier­zu star­tet die KfW das „Son­der­pro­gramm Flücht­lings­ein­rich­tun­gen“ für Kom­mu­nen und stellt dafür 250 Mio. EUR aus Eigen­mit­teln bereit. Die Son­der­för­de­rung für Kom­mu­nen läuft über das eta­blier­te Pro­gramm IKK Inves­ti­ti­ons­kre­dit Kom­mu­nen und ist mit einem Signal­zins von minus 0,75 % aus­ge­stat­tet. Die Lauf­zeit des Son­der­pro­gramms ist bis zum 31.12.2022 befris­tet. Der maxi­ma­le Kre­dit­be­trag beträgt grund­sätz­lich 25 Mio. EUR pro Kom­mu­ne. Kom­mu­na­le Unter­neh­men und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen für Maß­nah­men der Flücht­lings­hil­fe die Betriebs­mit­tel­va­ri­an­te des Pro­gramms IKU Inves­ti­ti­ons­kre­dit kom­mu­na­le Unter­neh­men nut­zen.
 
Mit dem Ange­bot knüpft die KfW an die stark nach­ge­frag­te „Son­der­för­de­rung Flücht­lings­un­ter­künf­te“ aus dem Jahr 2015 an, bei dem etwa 1,5 Mrd. EUR an Hil­fen für die Kom­mu­nen zuge­sagt wur­den. Vor die­sem Hin­ter­grund ergänzt die KfW die aktu­el­len Anstren­gun­gen des Bun­des und der Län­der um ein geziel­tes, attrak­ti­ves und schnell nutz­ba­res Ange­bot zur Finan­zie­rung kurz­fris­tig erfor­der­li­cher Inves­ti­tio­nen im Umgang mit der zu erwar­ten­den stei­gen­den Zahl an Geflüch­te­ten.
 
Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der KfW, Ste­fan Win­tels, sagt: „Das Leid der Men­schen in der Ukrai­ne erschüt­tert und bewegt uns. Immer mehr von ihnen suchen Schutz und Sicher­heit bei uns in Deutsch­land. Für die KfW heißt Soli­da­ri­tät auch immer Akti­vi­tät. Des­halb unter­stüt­zen wir Städ­te und Gemein­den finan­zi­ell, um die­sen Men­schen eine wür­di­ge Zuflucht zu bie­ten und die Teil­nah­me am Leben in Deutsch­land zu ermöglichen.“

Elek­tro Lind
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