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Durch­füh­rung der Ers­ten Fischer­prü­fung im Jahr 2022

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Wie die Pres­se­stel­le des Land­rats­am­tes mit­teilt, wur­de der ers­te Prü­fungs­ter­min zur Able­gung der Fischer­prü­fung für das Jahr 2022 für den 2. April 2022 in Mainz-Kas­tel fest­ge­setzt. Die Prü­fung ist nicht öffent­lich. Die Anträ­ge auf Zulas­sung zur Prü­fung sind spä­tes­tens vier Wochen vor dem Prü­fungs­ter­min beim Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, Unte­re Fische­rei­be­hör­de, Heim­ba­cher Stra­ße 7, 65307 Bad Schwal­bach, einzureichen.

Vor Able­gung der Prü­fung hat der Antrag­stel­ler an einem vom Lan­des­fi­sche­rei­ver­band Hes­sen e.V. ange­bo­te­nen Lehr­gang zur Vor­be­rei­tung auf die Fischer­prü­fung teil­zu­neh­men. Alter­na­tiv ist die Teil­nah­me an einem Online­lehr­gang mit erfolg­reich absol­vier­tem Pra­xis­tag mög­lich. Die Pra­xis­ta­ge fin­den im Ver­eins­heim des ASV „Früh Auf“, In der Reduit, Mainz-Kas­tel, statt. Die Anmel­dung dafür erfolgt aus­schließ­lich über Fishing-King.
Die Prü­fung dau­ert drei Stun­den. Es sind anhand eines Fra­ge­bo­gens sech­zig Fra­gen aus fünf Prü­fungs­ge­bie­ten (All­ge­mei­ne Fisch­kun­de, Spe­zi­el­le Fisch­kun­de, Gewäs­ser­kun­de, Gerä­te­kun­de und Geset­zes­kun­de) zu beant­wor­ten. Der Prüf­ling hat die Prü­fung bestan­den, wenn er min­des­tens fünf­und­vier­zig Fra­gen rich­tig beant­wor­tet hat. Dabei müs­sen min­des­tens neun Fra­gen in jedem Prü­fungs­ge­biet rich­tig beant­wor­tet sein. Eine nicht bestan­de­ne Prü­fung muss voll­stän­dig wie­der­holt wer­den. Pan­de­mie­be­dingt kann es kurz­fris­tig zu Ände­run­gen kommen.

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