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Land Hes­sen setzt För­der­pro­gramm für Gast­stät­ten fort

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Gas­tro­no­mie auf dem Land erhalten

Das Land setzt 2022 das Son­der­pro­gramm zur Stär­kung der Gas­tro­no­mie im länd­li­chen Raum fort. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus hin. „In die­sem Jahr gibt es zwei Mal die Mög­lich­keit, Zuschüs­se für Inves­ti­tio­nen zu erhal­ten“, tei­len die CDU-Poli­ti­ker mit.

Der ers­te För­der­ruf star­tet am 16. März, der zwei­te am 17. August. Nach die­sen Start­ter­mi­nen besteht jeweils acht Wochen lang die Mög­lich­keit, För­der­an­trä­ge bei der WIBank zu stel­len. Die Bran­che im Rhein­gau-Tau­nus kann das Pro­gramm nut­zen, da der Kreis zur Gebiets­ku­lis­se „Länd­li­cher Raum“ des Ent­wick­lungs­pla­nes länd­li­cher Raum Hes­sen gehört.

Im Rah­men des Pro­gramms kön­nen Anschaf­fun­gen und bau­li­che Inves­ti­tio­nen ab 15.000 Euro geför­dert wer­den — wie bei­spiels­wei­se eine Gast­raum­re­no­vie­rung, die Moder­ni­sie­rung der Küche, der Bau einer Außen­ter­ras­se oder die Anschaf­fung digi­ta­ler Tech­nik, so die Abge­ord­ne­ten. Die För­der­quo­te beträgt 45 Pro­zent, die Höchst­för­der­sum­me 200.000 Euro.

„Mit der Initia­ti­ve soll dem ‚Gast­stät­ten­ster­ben‘ auf dem Land ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Es gilt, das vor­han­de­ne Ange­bot zu stüt­zen, zukunfts­fä­hig zu machen und die Wirts­haus­kul­tur zu erhal­ten“, erklär­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth. Restau­rants und Gast­stät­ten sei­en ein wich­ti­ger Bestand­teil eines jeden Dorf­le­bens im Rhein­gau-Tau­nus. Ihnen kom­me eine wich­ti­ge Bedeu­tung für die Gemein­schaft und das Ver­eins­le­ben zu. Zudem sei­en sie ein unver­zicht­ba­res Ange­bot in der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur, stärk­ten die Wirt­schafts­kraft und die Beschäf­ti­gung in der Regi­on.  „Mit dem Son­der­för­der­pro­gramm unter­stützt das Land die pan­de­mie­ge­beu­tel­te Gas­tro­no­mie in unse­rem Land­kreis und ganz Hessen.“

Im Zuge der ers­ten För­der­run­de im ver­gan­ge­nen Jahr haben Betrie­be in Elt­ville und Schlan­gen­bad För­der­mit­tel in Höhe von 99.987 Euro erhal­ten, so die Abge­ord­ne­ten. „Damit wer­den Inves­ti­tio­nen mit einem Volu­men von mehr als 260.000 Euro unter­stützt.“ Hes­sen­weit wur­den in der ers­ten För­der­run­de 47 Bewil­li­gun­gen aus­ge­spro­chen und über 1,7 Mil­lio­nen Euro bereitgestellt.

Nicht nur 2022, auch 2023 wer­de es wei­te­re För­der­ru­fe geben. „Wir wol­len in die­sem und auch im nächs­ten Jahr unse­ren Bei­trag dazu leis­ten, dass die Anzie­hungs­kraft unse­rer Restau­rants und Gast­stät­ten und damit die Attrak­ti­vi­tät unse­rer Orts­tei­le erhal­ten bleibt oder sogar noch gestei­gert wer­den kann.“ Ins­ge­samt ste­hen für die drei­jäh­ri­ge Lauf­zeit rund 10 Mil­lio­nen Euro für das Gast­stät­ten-Pro­gramm bereit.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zur Antrag­stel­lung auf der Inter­net­sei­te der WIBank: WIBank

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