Allgemein
Reischmann fordert Entlastung der Pendler durch spürbare Anhebung der Pendlerpauschale
MIT Rheingau-Taunus wehrt sich gegen Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Rheingau-Taunus fordert eine zügige und spürbare Anhebung der Pendlerpauschale. Der stellvertretende Kreisvorsitzende der MIT Rheingau-Taunus, Sebastian Reischmann, erklärte dazu:
“Wir fordern eine Erhöhung sowohl des Kilometersatzes bei der Pendlerpauschale auf mindestens 38 Cent pro Kilometer, um die horrenden Preissteigerungen an den Zapfsäulen auszugleichen als auch die Ausweitung der Absetzbarkeit der tatsächlich gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung anstelle nur der Entfernungskilometer. Faktisch beträgt die Pendlerpauschale derzeit nur 15 Cent pro gefahrenem Kilometer, was eine grobe Ungerechtigkeit darstellt und auch dem Grundgesetz widerspricht. Die Pendlerpauschale ist — anders als oft behauptet wird — keine Subvention, sondern ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der im Steuerrecht durch das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit konkretisiert wird. Sie ist daher keine politische Wohltat und entzieht sich zumindest grundsätzlich dem politischen Eingriff. Aus dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit folgt, dass in subjektiver und objektiver Hinsicht nur das Nettoeinkommen besteuert werden darf (subjektives und objektives Nettoprinzip). Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.12.2008 auch nochmal bestätigt und ausführlich begründet (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-103.html). Die Politik missachtet diese Vorgaben leider seit Jahren. Durch die aktuelle Regelung ist es so, dass die von der Verfassung verlangten Anforderungen in keiner Weise erfüllt werden, da aktuell nur die Entfernungskilometer geltend gemacht werden dürfen und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer. 50% der Fahrtkosten von Arbeitnehmern, die sie aufzuwenden haben, um ihr Erwerbseinkommen zu erzielen, werden also verfassungswidrigerweise derzeit besteuert. Jeder Unternehmer und auch jeder Student darf übrigens genau aus diesem Grund selbstverständlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Kosten ansetzen, da man ja sonst nicht den Gewinn z.B. eines Unternehmers/Unternehmens besteuern würde, sondern den Umsatz.”