Lokal
Landarztquote ist verabschiedet
Die Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ein wichtiger Baustein dafür ist die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Landarztquote, die inzwischen gesetzlich verankert ist, sodass im Wintersemester 2022/2023 die ersten Studenten mit dem Studium beginnen können. Das Gesetz sieht zwei Vorabquoten beim Medizinstudium an allen drei medizinischen Universitäten Hessens – Frankfurt, Gießen und Marburg – ein. In diese werden neben Allgemeinmedizinern sowie Kinder- und Jugendärzten auch Internisten miteinbezogen. Zusätzlich wird es eine eigene Quote für Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) geben. Mittels Vertrag verpflichten sich die Studenten, nach ihrem Studium 10 Jahre lang in unterversorgten Gebieten zu arbeiten.
Die angehenden Ärzte werden in einem speziellen Schwerpunktprogramm studieren, welches sie auf ihre Tätigkeit als Mediziner im ländlichen Raum bzw. beim ÖGD vorbereitet. Die Studenten werden neben speziell auf sie abgestimmten Seminaren regelmäßig Praktika in ländlich gelegenen Praxen absolvieren, an einem Mentoring-Programm teilnehmen und Tagesausflüge zur Berufsfelderkundung machen. Zudem werden ein nahtloser Übergang zwischen Aus- und Weiterbildung gewährleistet und die Studenten mit Stipendien unterstützt. Mit diesem Gesamtpaket der Landarztquote soll der Arztberuf auf dem Land attraktiver werden.