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Wer­be­ver­bot für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che muss bleiben

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„Unser christ­li­ches Men­schen­bild ist für mei­ne Par­tei und auch mich per­sön­lich Kom­pass. Es ver­pflich­tet uns zum Schutz des mensch­li­chen Lebens. Die Abschaf­fung des in § 219 a Straf­ge­setz­buch gere­gel­ten Wer­be­ver­bots für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che leh­nen wir kate­go­risch ab“, nimmt Klaus-Peter Willsch Stel­lung zu ent­spre­chen­den Plä­nen der Ampel-Koali­ti­on Stel­lung: Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on gebe damit einen seit mehr als 20 Jah­ren gewach­se­nen gesell­schafts­po­li­ti­schen Kon­sens auf und opfe­re ihn auf ihrem ideo­lo­gi­schen Altar eines falsch ver­stan­den Frei­heits- und Fortschrittsgedanken.

Das Grund­ge­setz ver­pflich­tet den Staat, mensch­li­ches Leben zu schüt­zen. Ein Schutz, der bereits dem unge­bo­re­nen mensch­li­chen Leben zukommt und dem Unge­bo­re­nen auch gegen­über sei­ner Mut­ter gebührt – so hat es das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ganz klar ent­schie­den. Auf­ga­be staat­li­chen Han­delns muss es sein, unter Abwä­gung ent­ge­gen­ste­hen­der Rechts­gü­ter einen best­mög­li­chen Schutz unge­bo­re­nen Lebens sicher­zu­stel­len. „Die­ser Ziel­set­zung füh­len wir uns ver­pflich­tet, denn bei jedem Schwan­ger­schafts­ab­bruch stirbt ein ein­zig­ar­ti­ger Mensch. Des­halb ist der Abbruch einer Schwan­ger­schaft wei­ter­hin für alle Betei­lig­ten aus gutem Grund straf­bar“, so Willsch.

Aus­nahms­wei­se nicht straf­bar sind Schwan­ger­schafts­ab­brü­che, wenn bestimm­te recht­fer­ti­gen­de Grün­de, so genann­te medi­zi­ni­sche oder kri­mi­no­lo­gi­sche Indi­ka­tio­nen vor­lie­gen. Eine Aus­nah­me sieht auch die in § 218 a Abs. 1 StGB gere­gel­te Bera­tungs­re­ge­lung vor. Die Schwan­ge­re, die den Abbruch vor­neh­men las­sen möch­te, muss sich drei Tage vor die­sem Ter­min in einer staat­lich aner­kann­ten Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tungs­stel­le bera­ten las­sen. Die wer­den­de Mut­ter muss dem Arzt, der den Abbruch vor­nimmt, eine Beschei­ni­gung über die­se Bera­tung vor­le­gen. Die­ser Arzt darf nicht an der Bera­tung teil­ge­nom­men haben. Nur wenn die­se Vor­ga­ben erfüllt sind und der Schwan­ger­schafts­ab­bruch inner­halb von zwölf nach der Emp­fäng­nis das Leben des Unge­bo­re­nen been­det, bleibt der Abbruch nach der so genann­ten Bera­tungs­re­ge­lung straffrei.

„Die­se Vor­ge­hens­wei­se folgt der Lebens­wirk­lich­keit“, so der Kreis­vor­sit­zen­de der CDU Rhein­gau-Tau­nus. Denn für die Mut­ter sei im Regel­fall nicht die Mut­ter­schaft das Pro­blem, son­dern die hier­aus resul­tie­ren­de Lebens­si­tua­ti­on. Die Bera­tung durch­leuch­tet die Gesamt­la­ge der Schwan­ge­ren und zeigt die Gesamt­brei­te der mög­li­chen Hilfs- und Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten auf. „Eine Bera­tung nimmt die Situa­ti­on der wer­den­den Mut­ter und das Lebens­recht des unge­bo­re­nen Kin­des ernst und zeigt Alter­na­ti­ven zur geplan­ten Been­di­gung eines Men­schen­le­bens auf. Eine Auf­he­bung des Wer­be­ver­bots für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che tor­pe­diert die Inten­ti­on eines Bera­tungs­ge­sprächs. Unvor­ein­ge­nom­me­ne Infor­ma­ti­on und neu­tra­le Bera­tung wer­den durch tech­ni­sche Wer­bung über die Been­di­gung eines mensch­li­chen Lebens kon­ter­ka­riert“, kri­ti­siert Klaus-Peter Willsch das Vor­ha­ben der Regie­rungs­ko­ali­ti­on. Es droh­ten Ver­hält­nis­se, in denen für Abtrei­bun­gen gewor­ben wer­de wie für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, etwa Brust­ver­grö­ße­run­gen oder Leber­fleck­ent­fer­nung. Die aktu­ell gel­ten­de Rege­lung sei im Zusam­men­spiel von Par­la­ment und Recht­spre­chung aus­ta­riert wor­den. Ein Her­aus­bre­chen ein­zel­ner Geset­zes­nor­men bringt die Gesamt­sta­tik der Rege­lun­gen ins Wanken.

„Dass hier gra­de die Bünd­nis­grü­nen im Bun­des­tag mit fast fre­ne­ti­schem Jubel die Regie­rungs­an­kün­di­gung der für die Betrof­fe­nen töd­li­chen Miss­ach­tung des Lebens­rechts Unge­bo­re­ner beju­belt haben, hat mich tief betrof­fen,“ so der CDU-Kreis­chef. „Sonst erwe­cken sie den Ein­druck, sich um jedes Lebe­we­sen zu sor­gen und tra­gen Krö­ten über die Stra­ßen, aber dass 100.000 Kin­der pro Jahr in einem der reichs­ten Län­der der Welt das Leben genom­men wird, scheint ihnen egal zu sein“, empört sich der Christ­de­mo­krat, aber „Wir geben dem unge­bo­re­nen Leben eine Stim­me und ich for­de­re jeden ein­zel­nen Abge­b­ord­ne­ten der Ampel-Koali­ti­on auf, sich unse­re Hal­tung zu eigen zu machen, gegen die Abschaf­fung des Wer­be­ver­bots für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che ein­zu­tre­ten und zu stim­men“, for­dert der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Willsch.

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