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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche muss bleiben
„Unser christliches Menschenbild ist für meine Partei und auch mich persönlich Kompass. Es verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Die Abschaffung des in § 219 a Strafgesetzbuch geregelten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche lehnen wir kategorisch ab“, nimmt Klaus-Peter Willsch Stellung zu entsprechenden Plänen der Ampel-Koalition Stellung: Die Regierungskoalition gebe damit einen seit mehr als 20 Jahren gewachsenen gesellschaftspolitischen Konsens auf und opfere ihn auf ihrem ideologischen Altar eines falsch verstanden Freiheits- und Fortschrittsgedanken.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Ein Schutz, der bereits dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt und dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter gebührt – so hat es das Bundesverfassungsgericht ganz klar entschieden. Aufgabe staatlichen Handelns muss es sein, unter Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter einen bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens sicherzustellen. „Dieser Zielsetzung fühlen wir uns verpflichtet, denn bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein einzigartiger Mensch. Deshalb ist der Abbruch einer Schwangerschaft weiterhin für alle Beteiligten aus gutem Grund strafbar“, so Willsch.
Ausnahmsweise nicht strafbar sind Schwangerschaftsabbrüche, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe, so genannte medizinische oder kriminologische Indikationen vorliegen. Eine Ausnahme sieht auch die in § 218 a Abs. 1 StGB geregelte Beratungsregelung vor. Die Schwangere, die den Abbruch vornehmen lassen möchte, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Die werdende Mutter muss dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, eine Bescheinigung über diese Beratung vorlegen. Dieser Arzt darf nicht an der Beratung teilgenommen haben. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind und der Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf nach der Empfängnis das Leben des Ungeborenen beendet, bleibt der Abbruch nach der so genannten Beratungsregelung straffrei.
„Diese Vorgehensweise folgt der Lebenswirklichkeit“, so der Kreisvorsitzende der CDU Rheingau-Taunus. Denn für die Mutter sei im Regelfall nicht die Mutterschaft das Problem, sondern die hieraus resultierende Lebenssituation. Die Beratung durchleuchtet die Gesamtlage der Schwangeren und zeigt die Gesamtbreite der möglichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf. „Eine Beratung nimmt die Situation der werdenden Mutter und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ernst und zeigt Alternativen zur geplanten Beendigung eines Menschenlebens auf. Eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche torpediert die Intention eines Beratungsgesprächs. Unvoreingenommene Information und neutrale Beratung werden durch technische Werbung über die Beendigung eines menschlichen Lebens konterkariert“, kritisiert Klaus-Peter Willsch das Vorhaben der Regierungskoalition. Es drohten Verhältnisse, in denen für Abtreibungen geworben werde wie für kosmetische Operationen, etwa Brustvergrößerungen oder Leberfleckentfernung. Die aktuell geltende Regelung sei im Zusammenspiel von Parlament und Rechtsprechung austariert worden. Ein Herausbrechen einzelner Gesetzesnormen bringt die Gesamtstatik der Regelungen ins Wanken.
„Dass hier grade die Bündnisgrünen im Bundestag mit fast frenetischem Jubel die Regierungsankündigung der für die Betroffenen tödlichen Missachtung des Lebensrechts Ungeborener bejubelt haben, hat mich tief betroffen,“ so der CDU-Kreischef. „Sonst erwecken sie den Eindruck, sich um jedes Lebewesen zu sorgen und tragen Kröten über die Straßen, aber dass 100.000 Kinder pro Jahr in einem der reichsten Länder der Welt das Leben genommen wird, scheint ihnen egal zu sein“, empört sich der Christdemokrat, aber „Wir geben dem ungeborenen Leben eine Stimme und ich fordere jeden einzelnen Abgebordneten der Ampel-Koalition auf, sich unsere Haltung zu eigen zu machen, gegen die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche einzutreten und zu stimmen“, fordert der Bundestagsabgeordnete Willsch.