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Hohe För­der­quo­te für Dorfentwicklung

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Mehr Unter­stüt­zung für kom­mu­na­le Projekte

Aar­ber­gen, Bad Schwal­bach, Lorch und Schlan­gen­bad wer­den 2022 von einer erhöh­ten Lan­des­för­de­rung bei Maß­nah­men der Dorf­ent­wick­lung pro­fi­tie­ren. „Die För­der­schwer­punk­te kön­nen für kom­mu­na­le Inves­ti­tio­nen För­der­sät­ze bis zu 90 Pro­zent erhal­ten. Das Land hat ent­schie­den, dass die im ver­gan­ge­nen Jahr erhöh­te Bezu­schus­sung 2022 fort­ge­setzt wird“, tei­len die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit.

Wäh­rend drei Kom­mu­nen im Rhein­gau-Tau­nus als För­der­schwer­punk­te noch eini­ge Zeit im Pro­gramm sei­en – Aar­ber­gen bis 2025, Schlan­gen­bad bis 2023 und Bad Schwal­bach bis Ende 2022, habe für Lorch die Lauf­zeit der Dorf­ent­wick­lung am 31. Dezem­ber 2021 geen­det. Trotz­dem sei eine Mit­tel­be­wil­li­gung in 2022 zu den ver­bes­ser­ten För­der­kon­di­tio­nen noch für zwei Vor­ha­ben mög­lich. Für den zwei­ten Teil der Umset­zung des Gene­ra­tio­nen­treffs in Woll­mer­schied und den Dorf­platz in Ran­sel sei­en Anträ­ge gestellt wor­den, die aus Kon­tin­gents­grün­den im ver­gan­ge­nen Jahr nicht berück­sich­tigt wer­den konn­ten. Nach Frei­ga­be der Mit­tel für 2022 soll laut Aus­kunft des Amts für Länd­li­chen Raum die Bewil­li­gung in die­sem Jahr erfolgen.

Auf­grund der Anhe­bung lie­ge die För­der­quo­te in Hes­sen bei kom­mu­na­len Pro­jek­ten nun­mehr bei durch­schnitt­lich 80 Pro­zent. In Kom­mu­nen mit beson­ders schwie­ri­ger Haus­halts­la­ge über­neh­me das Land sogar 90 Pro­zent der Kos­ten. „Um Orts­ker­ne attrak­tiv zu gestal­ten und leben­dig zu erhal­ten, sind Inves­ti­tio­nen erfor­der­lich. Vie­ler­orts wird dies durch eine unsi­che­re Haus­halts­la­ge und gestie­ge­ne Bau­kos­ten erschwert. Des­halb unter­stüt­zen wir die Kom­mu­nen noch stär­ker und geziel­ter“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Die Dorf­ent­wick­lung bie­te den Kom­mu­nen im Rhein­gau-Tau­nus und ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit, für Vor­ha­ben der Daseins­vor­sor­ge und der Grund­ver­sor­gung sowie für Sanie­rung und Neu­bau­ten in den Orts­ker­nen Mit­tel zu erhal­ten. Die För­de­rung kön­ne für klas­si­sche Gebäu­de­inves­ti­tio­nen erfol­gen, aber auch für sozia­le und kul­tu­rel­le Vor­ha­ben wie zum Bei­spiel Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­treffs oder Dorfmuseen.

„Das Pro­gramm hilft, die Lebens­qua­li­tät auch unter den ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen wie dem Rück­gang der Bevöl­ke­rung und einer altern­den Gesell­schaft zu sichern. Dies zei­gen die Ideen und Pro­jek­te, die in Aar­ber­gen, Bad Schwal­bach, Lorch und Schlan­gen­bad durch das Pro­gramm ange­sto­ßen wur­den“, so Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Ins­ge­samt sind in Hes­sen 109 länd­li­che Städ­te und Gemein­den mit ins­ge­samt 959 Orts­tei­len als För­der­schwer­punk­te der Dorf­ent­wick­lung aner­kannt sind. Im Jahr 2022 sol­len bis zu 12 neue Kom­mu­nen in das Lan­des­pro­gramm auf­ge­nom­men werden.

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