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MIT Rhein­gau-Tau­nus for­dert Mit­tel­stand­sof­fen­si­ve 22

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Cae­sar: „Der Staat muss die Coro­na- und Büro­kra­tie­fes­seln lösen!“

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) Rhein­gau-Tau­nus hat eine „Mit­tel­stand­sof­fen­si­ve 22“ vor­ge­legt. „Unser Ziel ist es, den Mit­tel­stand in der Coro­na-Pan­de­mie zu stär­ken“, begrün­det Hans-Peter Cae­sar, Kreis­vor­sit­zen­der der MIT Rhein­gau-Tau­nus, den Vor­stoß: „Unse­re Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus lie­gen seit zwei Jah­ren in Coro­na-Fes­seln. Was sie jetzt brau­chen, ist ein Befrei­ungs­schlag.“ Die Unter­neh­men woll­ten kei­ne Hil­fen, son­dern wie­der frei wirt­schaf­ten. „Aus die­sem Grund wol­len wir den Umgang mit der Pan­de­mie in der Betriebs­pra­xis erleich­tern. Die Betrie­be sol­len mit wei­te­ren steu­er­li­chen und büro­kra­ti­schen Erleich­te­run­gen wie­der durch­star­ten. Davon pro­fi­tie­ren alle.“

Eine gene­rel­le 2G-Pflicht in Betrie­ben lehnt die MIT Rhein­gau-Tau­nus ab. Die Arbeit­ge­ber soll­ten jedoch ein Wahl­recht erhal­ten sowie die Mög­lich­keit, arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen durch­zu­set­zen. Cae­sar: „Auch in Zukunft wer­den sich eini­ge Arbeit­neh­mer lei­der nicht imp­fen las­sen. Jeder Betrieb, der sich für 2G ent­schei­det, muss die­se dann auch frei­stel­len kön­nen – ohne Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung.“ Der­zeit gebe es die­se Mög­lich­keit nur im Gesundheitswesen.

Im Ein­zel­han­del soll die Pflicht zur Kon­trol­le aller Kun­den ent­fal­len. „Der­ar­ti­ge Kon­trol­len sind mit hohem Auf­wand für die Unter­neh­men ver­bun­den. Pra­xis­ge­rech­ter wäre eine Stich­pro­ben­re­ge­lung, die doku­men­tiert wer­den muss“, schlägt Cae­sar vor. Die Kon­trol­le kön­ne durch ein Foto in der Coro­na-App erleich­tert wer­den. So müss­te kein Licht­bild­aus­weis mehr vor­ge­zeigt werden.

Zum Coro­na-All­tag wür­den wei­ter­hin Tests und Mas­ken gehö­ren. Die MIT Rhein­gau-Tau­nus for­dert des­halb, dass der Staat die­se unter Beach­tung des Ver­ga­be­rechts vor­ran­gig bei deut­schen und euro­päi­schen Pro­du­zen­ten beschafft. Cae­sar: „Der Staat hat hier eine Vor­bild­funk­ti­on und eine Ver­ant­wor­tung gegen­über der deut­schen Wirt­schaft. Es kann nicht sein, dass deut­sche Behör­den wegen ein paar Cent Unter­schied wie­der in Chi­na ein­kau­fen. Damit legt der Staat die Axt an eine natio­na­le und euro­päi­sche Ausrüstungssicherheit.“

Aus Sicht der MIT Rhein­gau-Tau­nus muss der Staat den Unter­neh­men auch steu­er­lich ent­ge­gen­kom­men: „Die Fris­ten für die Steu­er­erklä­rung 2020 müs­sen erneut ver­län­gert wer­den. An ers­ter Stel­le muss aber die kal­te Pro­gres­si­on voll­stän­dig abge­schafft wer­den. Dazu muss die aktu­el­le hohe Infla­ti­ons­ra­te im Ein­kom­mens­steu­er­ta­rif 2021 berück­sich­tigt wer­den. Sonst droht trotz Gehalts­er­hö­hun­gen ein Kauf­kraft­ver­lust.“ Auch müs­se der Soli­da­ri­täts­zu­schlag end­lich für alle abge­schafft werden.

Dar­über hin­aus for­dert die MIT Rhein­gau-Tau­nus, den Mit­tel­stand auch büro­kra­tisch zu ent­las­ten. Alle staat­li­chen Betriebs- und Nut­zungs­ge­neh­mi­gun­gen, die 2022 aus­lau­fen, soll­ten auto­ma­tisch ver­län­gert wer­den. „Eine wei­te­re Belas­tung, die der Staat schnell abschaf­fen könn­te, ist die EEG-Umla­ge. Die­se soll­te schon zum 1. Janu­ar 2022 abge­schafft wer­den und über eine nach­träg­li­che Rück­erstat­tung bei der Steu­er­erklä­rung an die Unter­neh­men zurück­ge­zahlt wer­den“, for­dert Cae­sar. Erfreu­lich sei, dass die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz bereits eine MIT-For­de­rung im Hin­blick auf die Qua­ran­tä­ne­zei­ten auf­ge­grif­fen habe. „Ange­sichts der über­wie­gend mil­den und kür­ze­ren Krank­heits­ver­läu­fe bei der Omi­kron-Vari­an­te müs­sen die Qua­ran­tä­ne­zei­ten zwin­gend ver­kürzt wer­den“, sagt Caesar.

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