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Kreis-Gesund­heits­amt muss Leis­tun­gen einschränken

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Bear­bei­tung von Index­fäl­len neu geregelt

Der Rhein­gau-Tau­nus-Kreis hat mit heu­ti­gem Datum erst­mals mit einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 379 den Schwel­len­wert von 350 über­stie­gen. Der Land­kreis steht damit kurz davor, Coro­na-Hot­spot zu wer­den. Als Hot­spot gel­ten Land­krei­se und kreis­freie Städ­te, wenn die Sie­ben-Tage-Inzi­denz an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über 350 liegt. „Auf­grund der hohen Zah­len an Neu­in­fek­tio­nen und der Bear­bei­tung der Fäl­le, die wir täg­lich erhal­ten, steht das Kreis-Gesund­heits­amt der­zeit an einer Belas­tungs­gren­ze, sodass not­ge­drun­gen Ein­schrän­kun­gen in den Arbeits­ab­läu­fen erfol­gen müs­sen, um ein effi­zi­en­tes und sinn­vol­les Vor­ge­hen auch wei­ter­hin zu garan­tie­ren“, berich­tet die stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin des Gesund­heits­am­tes, And­reea Sei­fert. Es ist auf­grund der der­zeit extrem hohen Infek­ti­ons­zah­len und der dadurch erfolg­ten Belas­tung für das Gesund­heits­amt wich­tig, die Arbeits­ab­läu­fe zu straffen.

Ab sofort gilt fol­gen­des Vor­ge­hen: Das Gesund­heits­amt kon­tak­tiert alle Per­so­nen, wel­che – durch ein posi­ti­ves PCR Ergeb­nis bestä­tigt – sich mit dem SARS-CoV-2- Virus infi­ziert haben. Kon­takt­per­so­nen die­ser Per­so­nen wer­den durch das Gesund­heits­amt nicht mehr kon­tak­tiert. Das Gesund­heits­amt bit­tet statt­des­sen die oder den neu Infi­zier­ten ihre engen Kon­takt­per­so­nen dar­über zu infor­mie­ren, dass sie sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben müs­sen. Geimpf­te, deren Imp­fung nicht län­ger als neun Mona­te zurück­liegt und Gene­se­ne, deren Erkran­kung nicht län­ger als sechs Mona­te zurück­liegt, müs­sen als Kon­takt­per­son nicht unter Qua­ran­tä­ne gestellt werden.

Des Wei­te­ren wird die oder der neu Infi­zier­te auf­ge­for­dert, dem Gesund­heits­amt des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses eine Lis­te mit den Kon­takt­per­so­nen zu über­sen­den. Kon­takt­per­so­nen, die eine Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung benö­ti­gen, kön­nen sich an fol­gen­de Mail­adres­sen wen­den:  quarantaene.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de. Kon­takt­per­so­nen, die eine Test­über­wei­sung brau­chen, kön­nen sich an fol­gen­de Mail­adres­se wen­den: testueberweisung.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de. Es kann in der Bear­bei­tung zu Zeit­ver­zö­ge­run­gen kom­men. Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on bit­tet das Kreis-Gesund­heits­amt hier­für um Verständnis.

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