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Coro­na-Hil­fe für Frau­en­haus und Beratungsstelle

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Pro­gramm wird ver­län­gert – häus­li­che Gewalt nimmt zu

Aus dem Coro­na-Hilfs­pro­gramm des Lan­des „Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frau­en und häus­li­cher Gewalt“ flie­ßen erneut Mit­tel in den Rhein­gau-Tau­nus. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, sind dem Cari­tas­ver­band Wies­ba­den-Rhein­gau-Tau­nus für sei­ne Ein­rich­tun­gen im Kreis­ge­biet zusätz­lich 27.460 Euro bewil­ligt worden.

Davon sind 15.134 Euro für das Haus für Frau­en in Not in Bad Schwal­bach bestimmt.  Die Außen­stel­le Gei­sen­heim der Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le gegen häus­li­che Gewalt wird mit 12.326 Euro unter­stützt. „Mit die­sem Zuschlag kön­nen Mehr­kos­ten abge­fe­dert wer­den, die pan­de­mie­be­dingt 2021 ent­stan­den sind – wie durch Hygie­ne­maß­nah­men und digi­ta­le Anwen­dun­gen“, erklär­te die CDU-Poli­ti­ke­rin. Auch im Vor­jahr habe das Land Coro­na-Hil­fen bereit­ge­stellt — für das Frau­en­haus und die Bera­tungs­stel­le ins­ge­samt 10.020 Euro.

Das Pro­gramm wer­de 2022 fort­ge­führt und sei mit 1 Mil­li­on Euro aus­ge­stat­tet. Zu den aner­ken­nungs­fä­hi­gen pan­de­mie­be­ding­ten Mehr­kos­ten zäh­len bei­spiels­wei­se eine ver­bes­ser­te digi­ta­le Aus­stat­tung sowie Hono­rar­mit­tel für zusätz­li­che Fach­kräf­te, die erwei­ter­te Bera­tungs­zei­ten abde­cken und neue For­men der Zuflucht beglei­ten, sowie Anschaf­fun­gen, die wegen Hygie­ne­vor­ga­ben zu täti­gen sind. Anträ­ge kön­nen bis 30. April 2022 beim Regie­rungs­prä­si­di­um Kas­sel gestellt werden.

Die Coro­na-Hil­fen flie­ßen nach den Wor­ten der Abge­ord­ne­ten zusätz­lich zu der übli­chen jähr­li­chen Lan­des­för­de­rung in Höhe von 90.000 Euro, die das Bad Schwal­ba­cher Frau­en­haus 2021 erhal­ten habe und mit der es auch in die­sem Jahr rech­nen kön­ne. Eben­so wer­de die Bera­tungs­stel­le in Bad Schwal­bach und Gei­sen­heim kon­ti­nu­ier­lich geför­dert – 2021 sei­en dafür 56.482 Euro vom Land bereit­ge­stellt wor­den. Ins­ge­samt stel­le das Land im Rah­men des Bud­gets für sozia­le Hil­fen dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis für den Bereich des Gewalt­schut­zes, der bewusst ein För­der­schwer­punkt sei, jedes Jahr 245.882 Euro bereit.

Rat und Hil­fe ver­stärkt gefragt

Das Frau­en­haus in Bad Schwal­bach und die Bera­tungs­stel­le stün­den wie vie­le wei­te­re Schutz­ein­rich­tun­gen und Bera­tungs­an­ge­bo­te für Frau­en und Kin­der durch die Coro­na-Pan­de­mie vor beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen und Schwie­rig­kei­ten, um die nöti­gen tech­ni­schen und räum­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, aber auch den Aus­bau der Ange­bo­te sicher­zu­stel­len. „Denn die Bera­tungs­kon­tak­te und die Nach­fra­ge nach Hil­fe stei­gen. Die Pan­de­mie hat die­se Ent­wick­lung ver­schärft. Die Fäl­le häus­li­cher Gewalt haben im Rhein­gau-Tau­nus wie in ganz Hes­sen zuge­nom­men. Wir brau­chen einen Aus­bau – bei den Frau­en­haus-Plät­zen und der Bera­tung“, so Petra Müller-Klepper.

Der Kreis­tag habe einen Grund­satz­be­schluss für die Erwei­te­rung der Kapa­zi­tä­ten im Frau­en­haus getrof­fen. Bei der Umset­zung kön­ne das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm „Gemein­sam gegen Gewalt an Frau­en“ von Bund und Land genutzt wer­den. „Die Wei­chen sind gestellt. Die ent­schei­den­de Hür­de ist genom­men: Das Land hat das Vor­ha­ben geprüft und grü­nes Licht gege­ben. Es hat die För­der­an­fra­ge der Cari­tas für die Bau­maß­nah­me befür­wor­tet. Die Letzt­ent­schei­dung liegt beim Bund“, erläu­ter­te die Abgeordnete.

Für die Bera­tungs­stel­le sei­en die Wei­chen gestellt. Der Kreis­tag habe jüngst beschlos­sen, ab dem 2022 jähr­lich 40.000 Euro für die Auf­sto­ckung des Per­so­nals bereit­zu­stel­len und bei wei­te­rem Anstieg der Bera­tungs­be­dar­fe ab 2023 zusätz­lich 38.000 Euro pro Jahr.

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