Lokal

BMWi und KfW ver­ein­fa­chen und ver­bes­sern För­der­pro­gram­me für Unternehmen

Veröffentlicht

am

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz und die KfW stel­len zum Beginn des Jah­res 2022 die För­der­pro­gram­me für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men neu auf: Klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men sowie grö­ße­ren Mit­tel­ständ­lern steht künf­tig jeweils ein eige­nes För­der­pro­gramm zur zins­güns­ti­gen Finan­zie­rung von Vor­ha­ben im In- und Aus­land sowie von Grün­dun­gen und Unter­neh­mens­über­nah­men zur Ver­fü­gung: Der neue ERP-För­der­kre­dit KMU bie­tet allen Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäf­tig­ten und einer Bilanz­sum­me von max. 43 Mio. EUR zins­güns­ti­ge Kre­di­te mit attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen aus dem ERP-Son­der­ver­mö­gen an. Für jun­ge Unter­neh­men, die weni­ger als 5 Jah­re am Markt sind, sowie für Vor­ha­ben von KMU in Regio­nal­för­der­ge­bie­ten gel­ten noch­mals ver­bes­ser­te Kon­di­tio­nen. Für grö­ße­re Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-För­der­kre­dit gro­ßer Mit­tel­stand mit zins­güns­ti­gen, aber bei­hil­fe­frei­en Kon­di­tio­nen ein­ge­führt. In bei­den Pro­gram­men beträgt der Kre­dit­höchst­be­trag 25 Mio. EUR pro Vor­ha­ben. Je nach Finan­zie­rungs­zweck kann eine Lauf­zeit von bis zu 20 Jah­ren ver­ein­bart wer­den. Den durch­lei­ten­den Ban­ken und Spar­kas­sen bie­tet die KfW die Opti­on einer teil­wei­sen Über­nah­me des Kre­dit­ri­si­kos (Haf­tungs­frei­stel­lung) von 50 % für Unter­neh­men, die seit min­des­tens 3 Jah­ren am Markt sind, um eine posi­ti­ve Kre­dit­ent­schei­dung zu erleich­tern.
 
Bun­des­mi­nis­ter für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, Dr. Robert Habeck, führt aus: „Wir unter­stüt­zen den Mit­tel­stand bei den gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit, ins­be­son­de­re der Trans­for­ma­ti­on zu einer kli­ma­neu­tra­len und digi­ta­len Wirt­schaft. Die ver­ein­fach­te För­der­land­schaft und die ver­bes­ser­ten Kon­di­tio­nen unse­rer ERP- und KfW-För­der­kre­dit­pro­gram­me erlau­ben unse­ren mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, ihre Vor­ha­ben zu güns­ti­gen und attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen zu finan­zie­ren. Jun­ge Unter­neh­men und sol­che in den regio­na­len För­der­ge­bie­ten unter­stüt­zen wir wei­ter­hin beson­ders stark.“
 
Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der KfW, Ste­fan Win­tels, sagt: „Kun­den­ori­en­tiert, trans­pa­rent und ein­fach zugäng­lich – das sind die Maß­stä­be, die wir an die Neu­auf­stel­lung unse­rer För­der­pro­gram­me für den Mit­tel­stand ange­legt haben. In den kom­men­den Jah­ren wer­den erheb­li­che Inves­ti­tio­nen erfor­der­lich sein, um die Fol­gen der Pan­de­mie zu bewäl­ti­gen und die nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on der Wirt­schaft zu gestal­ten. Wir wer­den gera­de den Mit­tel­stand in Deutsch­land dabei mit einem kla­ren und bedarfs­ge­rech­ten Ange­bot an För­der­pro­gram­men unter­stüt­zen.“
 
Die neu­en Pro­gram­me lösen den KfW-Unter­neh­mer­kre­dit, den ERP-Grün­der­kre­dit Uni­ver­sell sowie das ERP-Regio­nal­för­der­pro­gramm ab. Die Pro­gramm­va­ri­an­ten des KfW-Unter­neh­mer­kre­dits und des ERP-Grün­der­kre­dits Uni­ver­sell unter dem Dach des KfW-Son­der­pro­gramms wer­den bis zu des­sen Aus­lau­fen fort­ge­führt. Unver­än­dert bestehen blei­ben der ERP-Digi­ta­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­kre­dit, die Nach­rang­pro­duk­te ERP-Mez­za­ni­ne für Inno­va­ti­on und ERP-Kapi­tal für Grün­dung sowie der ERP-Grün­der­kre­dit Start­Geld.
 
Das ERP-Son­der­ver­mö­gen (Euro­pean Reco­very Pro­gram) för­dert seit 70 Jah­ren die Wirt­schaft in Deutsch­land. Es stammt aus Mit­teln des Mar­shall­plans und wird vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz ver­wal­tet. Im Fokus der För­de­rung ste­hen klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die in ihrer Finan­zie­rungs­si­tua­ti­on oft­mals gegen­über Groß­un­ter­neh­men struk­tu­rell benach­tei­ligt sind. Ins­ge­samt leis­tet die ERP-För­de­rung einen wich­ti­gen Bei­trag zur Stär­kung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und der frei­en Beru­fe und trägt zur Schaf­fung neu­er Arbeits­plät­ze bei.

Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen