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Neue Über­brü­ckungs­hil­fe IV kann bean­tragt werden

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Ab sofort kön­nen Unter­neh­men die neue Über­brü­ckungs­hil­fe IV bean­tra­gen. Mit die­ser unter­stützt die Bun­des­re­gie­rung auch wei­ter­hin Unter­neh­men, Solo­selbst­stän­di­ge sowie Frei­be­ruf­le­rin­nen und Frei­be­ruf­ler aller Bran­chen mit einem Jah­res­um­satz bis zu 750 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2020 (Gren­ze ent­fällt für von Schlie­ßungs­an­ord­nun­gen zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie direkt betrof­fe­ne Unter­neh­men sowie Unter­neh­men der Pyro­technik­bran­che, des Groß­han­dels und der Rei­se­bran­che). Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen weit­ge­hend den­je­ni­gen der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus. Die Über­brü­ckungs­hil­fe IV kann nur über einen prü­fen­den Drit­ten online bean­tragt wer­den. Anträ­ge für den För­der­zeit­raum Janu­ar bis März 2022 müs­sen bis zum 30. April 2022 gestellt werden.

Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on Rheingau-Taunus
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