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Neue Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Mit dieser unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten online beantragt werden. Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 müssen bis zum 30. April 2022 gestellt werden.