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Hotspot-Regeln für Wiesbaden gelten ab heute
Die Inzidenz in Wiesbaden liegt seit dem 6. Januar bei über 350. Daher gelten ab heute die in der Landesverordnung vorgesehenen Hotspot-Regeln. In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen — in Wiesbaden unter anderem inklusive der Goldgasse. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur‑, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. Konkretere Informationen zu den Alkoholverbotszonen gibt es in der Pressemeldung der Stadt.