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Hot­spot-Regeln für Wies­ba­den gel­ten ab heute

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Die Inzi­denz in Wies­ba­den liegt seit dem 6. Janu­ar bei über 350. Daher gel­ten ab heu­te die in der Lan­des­ver­ord­nung vor­ge­se­he­nen Hot­spot-Regeln. In Hot­spots gel­ten unter ande­rem ein Alko­hol­ver­bot an publi­kums­träch­ti­gen öffent­li­chen Orten und Plät­zen sowie eine Mas­ken­pflicht in Fuß­gän­ger­zo­nen — in Wies­ba­den unter ande­rem inklu­si­ve der Gold­gas­se. Bei Ver­an­stal­tun­gen (mehr als zehn Per­so­nen) sowie im Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­be­reich (Sport­platz, Fit­ness­stu­dio, Kino, Thea­ter) und in der Gas­tro­no­mie sowie bei tou­ris­ti­schen Über­nach­tun­gen gilt drin­nen 2G-Plus und drau­ßen 2G. Die Mas­ken­pflicht bleibt bestehen. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten müs­sen schlie­ßen. Die Hot­spot-Rege­lun­gen tre­ten außer Kraft, sobald die Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­halb der Schwel­le von 350 liegt. Kon­kre­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Alko­hol­ver­bots­zo­nen gibt es in der Pres­se­mel­dung der Stadt.

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