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Hes­si­sche Liqui­di­täts­hil­fen bis 500.000 Euro gehen erneut in die Verlängerung

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Kleinst­un­ter­neh­men, klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men im Bereich der gewerb­li­chen Wirt­schaft (ein­schließ­lich gewerb­lich täti­ger Sozi­al­un­ter­neh­men mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht) und frei­be­ruf­lich Täti­ge mit Sitz in Hes­sen kön­nen auch über den 31. Dezem­ber 2021 hin­aus die Liqui­di­täts­hil­fe für hes­si­sche KMU bean­tra­gen. Das Hes­si­sche Finanz­mi­nis­te­ri­um hat gemein­sam mit dem Hes­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) die erneu­te Ver­län­ge­rung des Hilfs­pro­gramms bis zum 31. März 2022 beschlossen.

“Die Liqui­di­täts­hil­fe bie­tet Unter­neh­men eine wei­te­re Unter­stüt­zungs­op­ti­on, um die anhal­tend ange­spann­te Coro­nalage zu bewäl­ti­gen. Dies ent­spricht auch dem Selbst­ver­ständ­nis der WIBank, in jeder Lage für die hes­si­schen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer da zu sein”, so Dr. Micha­el Reck­hard, Mit­glied der WIBank-Geschäftsleitung.

“Mit die­sem Pro­gramm allei­ne konn­ten wir 137, vor allem klei­nen Unter­neh­men mit rund 20 Mil­lio­nen Euro durch die andau­ern­de Kri­se hel­fen. Die­se ange­nom­me­ne und wirk­sa­me Hil­fe steht daher neben dem Pro­gramm Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät als wei­te­rer Bau­stein den klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men in Hes­sen über den Jah­res­wech­sel hin­aus zur Ver­fü­gung”, sag­ten Finanz­mi­nis­ter Micha­el Bod­den­berg und Wirt­schafts­mi­nis­ter Tarek Al-Wazir. “Gera­de in der aktu­el­len Situa­ti­on ist die wei­te­re Unter­stüt­zung hes­si­scher Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer zur Bekämp­fung der wirt­schaft­li­chen Fol­gen anläss­lich der Coro­na-Kri­se hilf­reich. Dabei kön­nen sie wei­ter­hin auf das Land zählen.”

Aktu­ell wur­den ins­ge­samt 20,2 Mio. Euro Liqui­di­täts­hil­fe für hes­si­sche KMU bewil­ligt, wobei in den Main-Kin­zig-Kreis, die Stadt Frank­furt und in die Lan­des­haupt­stadt Wies­ba­den die meis­ten Mit­tel flos­sen. Gene­rell ist der Antrag­stel­len­den­kreis für die Liqui­di­täts­hil­fe sehr hete­ro­gen. Rund 35 Pro­zent der Antrag­stel­len­den kom­men aus den drei Bran­chen Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del, Groß­han­del sowie wirt­schaft­li­che Dienst­leis­tun­gen für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen. Auch die Grö­ße der antrag­stel­len­den Betrie­be vari­iert sehr und reicht von einem bis hin zu mehr als 50 Mit­ar­bei­ten­den. So haben 71 Pro­zent der geför­der­ten Fir­men 1–20 Beschäf­tig­te, wäh­rend 29 Pro­zent mehr als 20 Men­schen beschäf­ti­gen. Die durch­schnitt­li­che Antrags­sum­me liegt bei 147.400 Euro.

Die Liqui­di­täts­hil­fe für hes­si­sche KMU ist das ers­te hes­si­sche Coro­na-Hilfs­pro­gramm, das Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer seit Beginn der Pan­de­mie bean­tra­gen konn­ten, um durch die Coro­na-Kri­se beding­te Liqui­di­täts­eng­päs­se auf­zu­fan­gen. Dafür kann über die Haus­bank ein Nach­rang­dar­le­hen in Höhe von 5.000 bis 500.000 Euro bean­tragt wer­den. Die Haus­bank ist ver­pflich­tet, ein Dar­le­hen in Höhe von min­des­tens 20 Pro­zent des Nach­rang­dar­le­hens als frei struk­tu­rier­ba­re Ko-Finan­zie­rung aus­zu­rei­chen. Die För­der­mit­tel sol­len der Ver­bes­se­rung der Finan­zie­rungs­struk­tur sowie der Liqui­di­täts­si­tua­ti­on die­nen und den Unter­neh­men die Auf­nah­me zusätz­li­chen Fremd­ka­pi­tals ermög­li­chen. Die Dar­le­hens­lauf­zeit beträgt ent­we­der zwei Jah­re mit end­fäl­li­ger Til­gung oder alter­na­tiv fünf Jah­re mit zwei til­gungs­frei­en Jahren.

Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on Rheingau-Taunus
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