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Tau­nus­stei­ner Magis­trat stimmt Rück­erstat­tung der KITA-Bei­trä­ge zu

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Der Magis­trat hat der Rück­erstat­tung von Eltern­bei­trä­gen und Ver­pfle­gungs­ent­gel­ten in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen für ver­gan­ge­ne Schließ­zei­ten und die ver­kürz­ten Betreu­ungs­zei­ten die­ses Jah­res zugestimmt.

Rück­wir­kend erhal­ten die Eltern Erstat­tun­gen, wenn die Öff­nungs­zei­ten der Kitas für min­des­tens eine Woche sei­tens des Trä­gers ver­kürzt wur­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Kin­der tat­säch­lich von den ver­kürz­ten Öff­nungs­zei­ten betrof­fen waren, weil bei­spiels­wei­se ver­trag­lich eine län­ge­re Betreu­ungs­zeit ver­ein­bart war. Eben­so wer­den Ver­pfle­gungs­ent­gel­te erstat­tet, wenn die Kin­der aus die­sen Grün­den min­des­tens eine Woche nicht am gebuch­ten Mit­tag­essen teil­neh­men konnten.

In einer Stel­lung­nah­me hat­te der Stadt- und Gesamt­el­tern­bei­rat unter ande­rem dar­um gebe­ten, für Not­si­tua­tio­nen wie ver­kürz­te Öff­nungs­zei­ten oder Schlie­ßun­gen, eine Rück­erstat­tung für nicht in Anspruch genom­me­ne Betreu­ungs­zei­ten zu ver­ein­ba­ren. Für 2021 hat der Magis­trat die­ser Bit­te nun entsprochen.

Beträ­ge wer­den bis Janu­ar zurück­ge­zahlt
„Das seit fast zwei Jah­ren sehr dyna­mi­sche Pan­de­mie­ge­sche­hen stellt uns als Trä­ger, aber auch die Fami­li­en, immer wie­der vor Her­aus­for­de­run­gen. Wir wol­len mit dem Beschluss und der Anpas­sung der Sat­zung im kom­men­den Jahr zumin­dest im Punkt der finan­zi­el­len Fra­gen Ver­läss­lich­keit schaf­fen“, so Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner zur Entscheidung.

Um in der ange­spann­ten pan­de­mi­schen Lage die Durch­mi­schung der Grup­pen zu ver­hin­dern, wird die maxi­ma­le Betreu­ungs­zeit in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen auf 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr redu­ziert, weil eine Zusam­men­le­gung von Kin­dern aus unter­schied­li­chen Grup­pen in den frü­hen Mor­gen- und spä­ter Nach­mit­tags­zei­ten nicht mehr mög­lich ist. Zusätz­lich kam es in zwei städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen zu kom­plet­ten Schlie­ßun­gen auf­grund von all­ge­mei­nen krank­heits­be­ding­ten Per­so­nal­aus­fäl­len, die wegen der Coro­na-Pan­de­mie nicht aus­ge­gli­chen wer­den konn­ten. Grund­sätz­lich muss jeweils der Betreu­ungs­schlüs­sel in den Grup­pen ein­ge­hal­ten werden.

Für die Rück­erstat­tung der Beträ­ge müs­sen die Eltern sich nicht bei der Stadt­ver­wal­tung mel­den. Die Zei­ten sind erfasst, die Rück­erstat­tung wird spä­tes­tens im Janu­ar erfolgen.

Zukünf­tig soll eine sol­che Rück­erstat­tung auch ohne Magis­trats­be­schluss mög­lich gemacht wer­den, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Genaue Rege­lun­gen hier­zu sol­len in der neu­en Sat­zung über die Erhe­bung von Eltern­bei­trä­gen in Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der der Stadt Tau­nus­stein getrof­fen wer­den. Die Sat­zung soll zum ers­ten April 2022 in Kraft tre­ten, sofern die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung zustimmt.

Elek­tro Lind
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