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Ver­mehrt Kon­trol­len der Mas­ken­pflicht und Ein­hal­tung der 3G-Regel im ÖPNV

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Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft war gemein­sam mit Poli­zei und Ord­nungs­po­li­zei­en im Einsatz

Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft (RTV) prüft aktu­ell ver­stärkt auch in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei, ob die 3G-Regel im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wird. Durch die Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) dür­fen seit dem 24. Novem­ber 2021 ledig­lich Fahr­gäs­te mit­fah­ren, die nach­weis­bar ent­we­der geimpft oder gene­sen sind, oder aber einen aktu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Schnell­test vor­wei­sen kön­nen, der nicht älter als 24 Stun­den ist. Aus­ge­nom­men sind ledig­lich Kin­der unter sechs Jah­ren sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Berufs­schü­le­rin­nen und –schü­ler (bei Vor­la­ge des Schü­ler­aus­wei­ses oder des Test­hefts inkl. per­sön­li­chem Nachweis).

 „Allein die­se Woche wur­den in Idstein und am Tau­nus­stei­ner Bus­bahn­hof meh­re­re Prü­fun­gen durch­ge­führt, bei der es neben der Fahr­schein­kon­trol­le vor allem um die Über­prü­fung der Mas­ken­pflicht und Ein­hal­tung der 3G-Regel ging. Beglei­tet wur­den die Kon­trol­len sowohl von der Ord­nungs­po­li­zei als auch von der Lan­des­po­li­zei“, erläu­tert Gün­ter F. Döring, Ver­kehrs­de­zer­nent des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses.
Wäh­rend das Nicht­ein­hal­ten der Mas­ken­pflicht eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 50 Euro nach sich zieht, ver­hält es sich bei einer Ver­let­zung der 3G-Regel so, dass die betref­fen­de Per­son dem Gesund­heits­amt gemel­det wird. Die­ses lei­tet dann wie­der­um ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein.

Die letz­te Prü­fung am Mitt­woch, 15. Dezem­ber 2021, lief vom spä­ten Vor­mit­tag bis in den Abend, es wur­den knapp 150 Per­so­nen kon­trol­liert. Ins­ge­samt kam es zu 12 Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren, wovon zehn Ver­stö­ße gegen die 3 G‑Regel han­delt und zwei Ver­stö­ße gegen die Mas­ken­pflicht. „Wir möch­ten, dass sich die Fahr­gäs­te im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis in Bus und Bahn sicher füh­len und wer­den daher auch unse­re Prä­senz in den Bus­sen sicht­bar wei­ter erhö­hen. Es wird also ver­stärkt Kon­trol­len geben – sowohl von unse­ren eige­nen Fahr­aus­weis­prü­fern als auch in gemein­sa­men Aktio­nen mit Poli­zei­be­am­ten.“, erläu­tert Tho­mas Brun­ke, Geschäfts­füh­rer der RTV. Sowohl er als auch der Kreis­ver­kehrs­de­zer­nent spre­chen allen Betei­lig­ten ihren Dank für die gute Zusam­men­ar­beit aus, die Kon­trol­len wer­den fortgesetzt.

Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH (RTV) ist der ser­vice­ori­en­tier­te Mobi­li­täts­dienst­leis­ter im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis. Das Unter­neh­men ver­fügt über kei­ne eige­nen Bus­se oder Bah­nen, son­dern fun­giert als Bestel­le­rin und Steue­rungs­zen­tra­le für die loka­len Ver­kehrs­leis­tun­gen im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) mit aktu­ell 145 Fahr­zeu­gen beauf­trag­ter Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Als Teil der Ver­bund­fa­mi­lie des Rhein-Main-Ver­kehrs­ver­bun­des (RMV) ist die RTV eine 100%ige Toch­ter­ge­sell­schaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

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