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Land unter­stützt 101 Betrie­be im Rheingau

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Die Steil­la­gen­för­de­rung des Lan­des wird im Rhein­gau und an der Berg­stra­ße sta­bil nach­ge­fragt. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per auf ihre Anfra­ge von Pris­ka Hinz, der für den Wein­bau zustän­di­gen Minis­te­rin erfah­ren hat, sind in die­sem Jahr 550.238 Euro an För­der­mit­teln zur Unter­stüt­zung der umwelt­scho­nen­den Bewirt­schaf­tung der Steil­la­gen aus­be­zahlt worden.

„Die Akzep­tanz ist grund­sätz­lich posi­tiv zu bewer­ten, auch wenn die Anzahl der Antrag­stel­ler in den letz­ten Jah­ren leicht rück­läu­fig ist, was mit den geän­der­ten Betriebs­struk­tu­ren zusam­men­hängt“, erklär­te die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te. Der Flä­chen­an­teil sei sta­bil, da bei alters­be­ding­ten Betriebs­auf­ga­ben vie­le Steil­la­gen­flä­chen von ande­ren Betrie­be über­nom­men wür­den, die am För­der­pro­gramm teil­neh­men. Die­ser Effekt wer­de sich nach Ein­schät­zung des Minis­te­ri­ums in den nächs­ten Jah­ren fortsetzen. 

Von den 550.238 Euro, die das Land zur Ver­fü­gung stellt, fließt wie in den Vor­jah­ren der Löwen­an­teil in den Rhein­gau – näm­lich 486.825 Euro. „Es wer­den damit eine Wein­bergs­flä­che von rund 282 Hekt­ar, bei denen die Bewirt­schaf­tung durch Stütz­mau­ern, Böschun­gen und Rai­ne sowie eine star­ke Hang­nei­gung erschwert wird, und 101 Win­zer­be­trie­be im Rhein­gau gefördert.“

Die Lang­zeit­be­trach­tung zei­ge, dass die För­der­sum­me für den Rhein­gau kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen sei: 1990 habe sie 41.123 Euro betra­gen, im Jahr 2004 erst­mals die 400.000 Euro über­stie­gen, nun lie­ge sie bei fast einer hal­ben Mil­li­on Euro.

För­der­flä­che sta­bil auf hohem Niveau

Mit der Steil­la­gen­för­de­rung leis­tet die Lan­des­re­gie­rung nach den Wor­ten der wein­bau­po­li­ti­schen Spre­che­rin der CDU-Frak­ti­on im Hes­si­schen Land­tag einen wich­ti­gen und wir­kungs­vol­len Bei­trag, dass die Bewirt­schaf­tung der Hang­la­gen, die arbeits- und kos­ten­in­ten­siv ist, fort­ge­setzt und somit ein wesent­li­ches Ele­ment der Rhein­gau­er Kul­tur­land­schaft bewahrt wer­de. Die Unter­stüt­zung sei auch ein wesent­li­ches Ele­ment für den Erhalt des Welt­erbes Obe­res Mittelrheintal.

„Die Steil­la­gen sind ein prä­gen­des Ele­ment im Land­schafts­bild. Die För­der­maß­nah­me ist eine wich­ti­ge Schüt­zen­hil­fe. Dies zeigt die Ent­wick­lung seit 1999: Die geför­der­te Reb­flä­che ist kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen und liegt nun sta­bil auf einem hohen Niveau“, so Petra Mül­ler-Klep­per. 1999 wur­den 106 Hekt­ar Steil­la­gen im Rhein­gau vom Land geför­dert, 2000 waren es bereits 143 Hekt­ar, 2004 202 Hekt­ar. Seit 2018 liegt der Flä­chen­an­teil bei gut 280 Hektar.

„Schwer­punk­te der Steil­la­gen­för­de­rung im Rhein­gau sind Rüdes­heim und Ass­manns­hau­sen, Lorch und Lorch­hau­sen, Rau­en­thal und Mar­tins­thal“, so die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te. Die Win­zer, die in den Rhein­gau­er Kom­mu­nen zuhau­se sind, bewirt­schaf­ten ins­ge­samt gut 257 Hekt­ar der geför­der­ten Steil­la­gen im Wein­an­bau­ge­biet. Die übri­gen rund 25 Hekt­ar gehö­ren Betrie­ben, die ihren Sitz in Wies­ba­den und im Main-Tau­nus-Kreis haben.

Die Betrie­be, die das Lan­des­pro­gramm nut­zen, müs­sen sich nach Anga­ben der Abge­ord­ne­ten für einen fünf­jäh­ri­gen Zeit­raum ver­pflich­ten, die „Grund­sät­ze der umwelt­scho­nen­den Bewirt­schaf­tung für den Erhalt des Wein­baus in Steil­la­gen“ ein­zu­hal­ten. Die För­de­rung glei­che einen Teil der wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le der Steil­la­gen aus. Der lang­fris­ti­ge Erhalt der aktiv bewirt­schaf­te­ten Steil­la­gen­flä­chen sei ein Bei­trag zur bio­lo­gi­schen Viel­falt, zum Wasser‑, Boden- und Kli­ma­schutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft.

Pro­gramm-Fort­füh­rung gesichert

Die För­der­sät­ze sei­en von der Hang­nei­gung der jewei­li­gen Ver­pflich­tungs­flä­che abhän­gig. So wer­de bei einer Hang­nei­gung von mehr als 30 Pro­zent ein Betrag von 1.500 Euro je Hekt­ar gezahlt, bei über 40 Pro­zent 1.900 Euro und bei einer über 45prozentigen Hän­gig­keit der Höchst­be­trag von 2.300 Euro.

Die Neu­ge­stal­tung der EU-För­de­rung für die Agrar­po­li­tik habe kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf die För­de­rung der Steil­la­gen in Hes­sen. „Denn das Steil­la­gen-Pro­gramm wird seit 2015 kom­plett vom Land finan­ziert“, beton­te Petra Müller-Klepper.

Für 2022 sei für die Steil­la­gen­för­de­rung ein Bud­get von bis zu 610.000 Euro vor­ge­se­hen. „Hier­mit doku­men­tiert die Lan­des­re­gie­rung, dass dies für sie ein beson­de­res Anlie­gen mit hohem Stel­len­wert ist“, so die Abge­ord­ne­te. Im Rah­men der künf­ti­gen Aus­rich­tung des Hes­si­schen Pro­gramms für Agrar­um­welt- und Land­schafts­pfle­ge-Maß­nah­men (HALM) sei eine Eva­lu­ie­rung der Steil­la­gen­för­de­rung vor­ge­se­hen. „Die grund­sätz­li­che Pro­gramm­aus­rich­tung soll auch künf­tig bei­be­hal­ten wer­den“, begrüßt die CDU-Politikerin.

Auch außer­halb der Agrar­för­de­rung habe das Land Anrei­ze für den Erhalt und die Wie­der­auf­nah­me der Steil­la­gen­be­wirt­schaf­tung gesetzt. So wür­den die damit ver­bun­de­nen posi­ti­ven Umwelt­leis­tun­gen im Rah­men der novel­lier­ten Kom­pen­sa­ti­ons­ver­ord­nung stär­ker als zuvor aner­kannt und gewür­digt, was die Wie­der­be­sto­ckung von Bra­chen erleichtere.

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