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För­de­rung neu­er Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­mo­bi­li­tät in Unter­neh­men und Kom­mu­nen gestartet

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Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) und die KfW haben neue Zuschuss­pro­gram­me zur Errich­tung neu­er Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­au­tos im nicht öffent­lich zugäng­li­chen Bereich von Unter­neh­men und Kom­mu­nen gestar­tet. Geför­dert wird die Beschaf­fung und Errich­tung von Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­fahr­zeu­ge an nicht öffent­lich zugäng­li­chen Stell­plät­zen zum Auf­la­den gewerb­lich oder kom­mu­nal genutz­ter Elek­tro­fahr­zeu­ge (Flot­ten­fahr­zeu­ge und Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge) sowie zum Auf­la­den von Elek­tro­fahr­zeu­gen von Beschäf­ti­gen der Unter­neh­men und Kom­mu­nen. Antrags­be­rech­tigt sind pri­va­te und kom­mu­na­le Unter­neh­men, Ein­zel­un­ter­neh­mer, Frei­be­ruf­ler, Kam­mern und Ver­bän­de, gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und Kir­chen, eben­so wie kom­mu­na­le Gebiets­kör­per­schaf­ten, deren recht­lich unselbst­stän­di­ge Eigen­be­trie­be, Gemein­de­ver­bän­de und kom­mu­na­le Zweck­ver­bän­de. Ziel der För­de­rung ist es, eine aus­rei­chen­de Lade­infra­struk­tur in Unter­neh­men und Kom­mu­nen zu schaf­fen, damit Unter­neh­men und Kom­mu­nen sowie deren Beschäf­tig­te moti­viert wer­den, auf elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge umzu­stei­gen. Der Zuschuss beträgt 70% der för­der­fä­hi­gen Gesamt­kos­ten (Anschaf­fung, Anschluss und Mon­ta­ge), ist aber auf maxi­mal 900,00 Euro pro Lade­punkt begrenzt.
 
Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass der für den Lade­vor­gang genutz­te Strom zu 100 % aus erneu­er­ba­ren Ener­gien stammt. Die­ser kann über einen ent­spre­chen­den Strom­lie­fer­ver­trag und/oder aus Eigen­erzeu­gung vor Ort z.B. aus eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge bezo­gen wer­den. Unter­neh­men müs­sen den Zuschuss vor Beginn des Vor­ha­bens im KfW-Zuschuss­por­tal bean­tra­gen. Kom­mu­nen stel­len Ihren Zuschuss­an­trag vor Vor­ha­bens­be­ginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nach­weis der durch­ge­führ­ten Maß­nah­me beträgt 12 Mona­te ab Bestä­ti­gung des Zuschussantrags.

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