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Mehr För­der­mög­lich­kei­ten im Kre­dit­pro­gramm „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­ef­fi­zi­enz in der Wirtschaft

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Im Zuge der gestie­ge­nen ener­gie- und kli­ma­po­li­ti­schen Zie­le der Bun­des­re­gie­rung rückt im indus­tri­el­len Sek­tor neben der Ener­gie­ef­fi­zi­enz nun­mehr auch die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz in den Fokus der Ener­gie­wen­de. Daher wer­den nun die För­der­be­din­gun­gen des bis­her mit rd. 1 Mrd. EUR zuge­sag­ten För­der­kre­di­ten sehr erfolg­rei­chen För­der­pro­gramms „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­ef­fi­zi­enz in der Wirt­schaft“ zum 1. Novem­ber 2021 ange­passt und als „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz in der Wirt­schaft“ wei­ter­ge­führt.
Kon­kret wer­den unter ande­rem Ver­bes­se­run­gen an der För­de­rung für Ener­gie­ef­fi­zi­enz vor­ge­nom­men. Außer­dem wer­den neue För­der­mög­lich­kei­ten für Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz, d.h. Ein­spa­run­gen der im Unter­neh­men ein­ge­setz­ten Res­sour­cen, sowie für Trans­for­ma­ti­ons­kon­zep­te ergänzt. Die För­de­rung erfolgt mit zins­güns­ti­gen Kre­di­ten in Kom­bi­na­ti­on mit hohen Til­gungs­zu­schüs­sen aus Mit­teln des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie.
 
Die För­de­rung umfasst Maß­nah­men in den Berei­chen Quer­schnitts­tech­no­lo­gien, Pro­zess­wär­me aus Erneu­er­ba­ren Ener­gien, Mess‑, Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik, Sen­so­rik und Ener­gie­ma­nage­ment-Soft­ware sowie ener­gie- und res­sour­cen­be­zo­ge­ne Opti­mie­rung von Anla­gen und Pro­zes­sen.
 
Der Kre­dit­höchst­be­trag pro Vor­ha­ben beträgt 25 Mio. EUR. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men unab­hän­gig von der Unter­neh­mens­grö­ße. Um noch höhe­re Inves­ti­ti­ons­an­rei­ze zu bie­ten, wird der maxi­mal mög­li­che Til­gungs­zu­schuss je nach Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben von bis­her 10 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht. Um die Anrei­ze spe­zi­ell für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men zu erhö­hen, wird der bis­he­rig gül­ti­ge „CO2-Deckel“ für KMU von 700 auf 900 Euro pro ein­ge­spar­te Ton­ne CO2 erhöht.
 
Neben zins­güns­ti­gen KfW-Kre­di­ten mit Til­gungs­zu­schuss bie­tet die „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz in der Wirt­schaft“ direk­te Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le BAFA. Dar­über hin­aus kön­nen Zuschüs­se von bis zu 80.000 EUR für die Pla­nung und Umset­zung der unter­neh­mens­in­di­vi­du­el­len Trans­for­ma­ti­on hin zur Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät („Trans­for­ma­ti­ons­kon­zep­te“) bean­tragt wer­den.
 
Anträ­ge kön­nen seit dem 1. Novem­ber 2021 gestellt werden.

Elek­tro Lind
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