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Kom­mu­nen ste­cken beim Ganz­tags­aus­bau in der Klemme

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Das Beschleu­ni­gungs­pro­gramm zum Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung im Grund­schul­al­ter erweist sich als nicht erfüll­bar. Nach­dem der Bund im ver­gan­ge­nen Jahr aus dem coro­nabe­ding­ten Kon­junk­tur­pa­ket (Finanz­hil­fen des Bun­des für das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm zum beschleu­nig­ten Infra­struk­tur­aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung für Grund­schul­kin­der) 750 Mil­lio­nen Euro Beschleu­ni­gungs­mit­tel zur För­de­rung des Ganz­tags­aus­baus im Grund­schul­al­ter bereit­ge­stellt hat­te, haben sich vie­le Kom­mu­nen auf den Weg gemacht, mit den För­der­mit­teln Betreu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten aus­zu­bau­en. Die Mit­tel müs­sen bis 31. Dezem­ber 2021 ver­aus­gabt wer­den. Dazu erklärt der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Klaus-Peter Willsch:

„Vie­le Kom­mu­nen wer­den es auf­grund bau­li­cher Pro­ble­me abseh­bar nicht schaf­fen, die bereit­ge­stell­ten För­der­mit­tel recht­zei­tig zum 31. Dezem­ber 2021 abzu­ru­fen. Selbst Kom­mu­nen, die bei der Bean­tra­gung der Beschleu­ni­gungs­mit­tel auf fer­ti­ge Pla­nun­gen zurück­grei­fen und schnellst­mög­lich mit der Umset­zung begin­nen konn­ten, ste­hen bei der bau­li­chen Umset­zung mehr und mehr vor gra­vie­ren­den Pro­ble­men: Neben ohne­hin gerin­gen Kapa­zi­tä­ten des Bau­hand­werks ver­schärft die Mate­ri­al­knapp­heit auch im Bau­be­reich die Situa­ti­on zusätz­lich – Bau­maß­nah­men lie­gen deut­lich im Zeit­plan zurück und die Kom­mu­nen haben kei­ne Mög­lich­keit, hier steu­ernd ein­zu­grei­fen, um den Rück­stand wie­der aufzuholen.

Soll­te es bei der bis­lang fest­ge­leg­ten Frist zum Mit­tel­ab­ruf bis 31.12.2021 blei­ben, wer­den vie­le Kom­mu­nen die ein­ge­plan­ten und benö­tig­ten För­der­mit­tel zurück­ge­ben und Maß­nah­men nicht umset­zen kön­nen, oder sie müs­sen die durch die erfor­der­li­che Rück­ga­be der För­der­mit­tel ent­ste­hen­de Deckungs­lü­cke aus eige­nen Mit­teln aus­glei­chen, was auch Aus­bau­mög­lich­kei­ten in der Zukunft redu­zie­ren wird. Nach­dem Anfang Okto­ber ers­te Hil­fe­ru­fe betrof­fe­ner Kom­mu­nen erreicht haben, hat unse­re Arbeits­grup­pe Kom­mu­na­les direkt die feder­füh­ren­den Bun­des­mi­nis­te­ri­en der Finan­zen und für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend in einem Schrei­ben ein­dring­lich um Frist­ver­län­ge­rung gebe­ten. Außer einer Ein­gangs­be­stä­ti­gung ist bis­lang kei­ne Reak­ti­on fest­zu­stel­len. Hier dro­hen bei einem Pres­ti­ge­pro­jekt auch des Bun­des erheb­li­che Belas­tun­gen der Kom­mu­nal­fi­nan­zen, die nur durch ein beherz­tes Ein­grei­fen der SPD-geführ­ten Bun­des­mi­nis­te­ri­en abge­wen­det wer­den können.

Wenn wir den Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung im Grund­schul­al­ter erfolg­reich umset­zen wol­len, dür­fen wir bei den Beschleu­ni­gungs­mit­teln nicht auf hal­ber Stre­cke ste­hen blei­ben. Unab­hän­gig von der Fra­ge, ob es klug ist, dass der Bund ent­ge­gen sei­ner Zustän­dig­keit kom­mu­na­le Auf­ga­ben über­nimmt, muss er auch pfei­fen, wenn er den Mund spitzt. Eine Ver­län­ge­rung des För­der­pro­gramms ist daher unumgänglich.“

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