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Wild­un­fall­ge­fahr steigt nach Zeitumstellung

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Nach der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit wird es mor­gens wie­der frü­her hell und abends eine Stun­de frü­her dunk­ler. Damit fällt die Däm­me­rungs­zeit, in der sich die hei­mi­schen Wild­tie­re auf Nah­rungs­su­che bege­ben, wie­der in die Haupt­ver­kehrs­zeit. Des­halb ist auf den Stra­ßen beson­de­re Vor­sicht geboten.

„Tie­re ken­nen weder Ver­kehrs­re­geln noch die Uhr. Daher soll­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer in den Wochen nach der Zeit­um­stel­lung beson­de­re Vor­sicht wal­ten las­sen“, rät Wolf­gang Her­da, Ver­kehrs­exper­te des ADAC Hes­sen-Thü­rin­gen. „Nur mit aus­rei­chend Abstand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug behal­ten Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer den Über­blick und kom­men bei einer Gefah­ren­brem­sung recht­zei­tig zum Ste­hen“, so Herda.

Die Däm­me­rungs­zeit ist die Zeit, in der Wild­tie­re aktiv wer­den. Reh, Wild­schwein oder Hirsch ori­en­tie­ren sich aller­dings am Tages­licht und ken­nen die Zeit­um­stel­lung nicht. Wäh­rend sie am Vor­tag die Fahr­bahn noch gefah­ren­los über­que­ren konn­ten, braust einen Tag spä­ter plötz­lich der Berufs­ver­kehr über die Stra­ße. Ins­be­son­de­re die Mor­gen­stun­den wer­den so zur Fal­le für Tier und Mensch. Zwi­schen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr mor­gens ist das Risi­ko für einen Zusam­men­stoß beson­ders hoch. Am Abend wird es eine Stun­de frü­her dun­kel. Die Däm­me­rungs­pha­se beginnt bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit eben­falls in die Rush-Hour.

Wenn ein Tier am Stra­ßen­rand steht, soll­te der Fah­rer kon­trol­liert brem­sen, abblen­den und hupen. Die Augen der Wild­tie­re sind deut­lich licht­emp­find­li­cher als die des Men­schen, das Fern­licht blen­det und macht ori­en­tie­rungs­los. Der Hup­t­on hilft Wild­tie­ren, sich akus­tisch zu ori­en­tie­ren und zu flüch­ten. Falls eine Kol­li­si­on unver­meid­bar ist, soll­te der Auto­fah­rer nicht ris­kant aus­wei­chen, son­dern das Lenk­rad gut fest­hal­ten und brem­sen. Ein unkon­trol­lier­tes Aus­weich­ma­nö­ver erhöht das Unfall­ri­si­ko, beson­ders wenn das Auto in den Gegen­ver­kehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.

Nach einer Kol­li­si­on muss die Unfall­stel­le unver­züg­lich gesi­chert wer­den: Warn­blink­an­la­ge ein­schal­ten, Warn­wes­te anle­gen und Warn­drei­eck aufstellen.

Tote Tie­re soll­ten nicht ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Das Mit­neh­men von getö­te­tem Wild kann dar­über hin­aus als Wil­de­rei zu bewer­ten sein.

Im Inter­es­se des Tier­schut­zes ist es nach einem Wild­un­fall Pflicht, die Poli­zei anzu­ru­fen, selbst wenn das Tier geflüch­tet ist. Die­se kon­tak­tiert den zustän­di­gen Jäger, der das ver­letz­te Tier suchen und erlö­sen kann. Die Poli­zei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wild­un­fall­be­schei­ni­gung aus, die als Nach­weis bei der Ver­si­che­rung dient.

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