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Zen­sus 2022 – Volks­zäh­lung im Rheingau-Taunus-Kreis!

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Wie vie­le Men­schen leben im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis? Gibt es genü­gend Wohn­raum für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger? Brau­chen wir mehr Kin­der­gär­ten, Schu­len oder Alters­hei­me? Um die­se und ande­re Fra­gen zu beant­wor­ten, fin­det im Jahr 2022 wie­der der Zen­sus
zum Stich­tag 15. Mai 2022 in Deutsch­land statt. Wie in allen Städ­ten und Gemein­den Deutsch­lands wird dabei auch im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ermit­telt, wie vie­le Men­schen hier leben, wie sie woh­nen und arbeiten.

Vie­le Ent­schei­dun­gen in Bund, Län­dern und Gemein­den beru­hen auf Bevöl­ke­rungs- und Woh­nungs­zah­len. Um ver­läss­li­che Basis­da­ten für Pla­nun­gen zu haben, ist eine regel­mä­ßi­ge Bestands­auf­nah­me der Bevöl­ke­rungs­zahl not­wen­dig. Daher füh­ren die Sta­tis­ti­schen Ämter des Bun­des und der Län­der alle zehn Jah­re den Zen­sus durch. Ursprüng­lich soll­te der nächs­te Zen­sus – 10 Jah­re nach dem Zen­sus 2011 – im Jahr 2021 statt­fin­den. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de er um 1 Jahr auf 2022 verschoben.

Befra­gung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern
Obwohl der Zen­sus auch als „gro­ße Volks­zäh­lung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Ein­woh­ne­rin bzw. jeder Ein­woh­ner ein­zeln befragt wer­den – im Gegen­teil: Die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung muss selbst gar kei­ne Aus­kunft leis­ten, da in Deutsch­land ein soge­nann­ter regis­ter­ge­stütz­ter Zen­sus durch­ge­führt wird und die Bevöl­ke­rungs­da­ten somit in ers­ter Linie aus Ver­wal­tungs­re­gis­tern stam­men. Bun­des­weit neh­men nur rund 10 Pro­zent der Bevöl­ke­rung an einem kur­zen Inter­view durch Erhe­bungs­be­auf­trag­te teil. Die­se Stich­pro­ben­be­fra­gung ist not­wen­dig, um etwa­ige Unge­nau­ig­kei­ten der Mel­de­re­gis­ter fest­zu­stel­len und um Daten zu erhe­ben, die nicht in den Regis­tern vor­lie­gen, wie zum Bei­spiel Anga­ben zu Bil­dung und Aus­bil­dung oder zu Erwerbs­tä­tig­keit. Alle zur Befra­gung aus­ge­wähl­ten Per­so­nen sind zur Aus­kunft verpflichtet.

Die Ergeb­nis­se des Zen­sus sind die Grund­la­ge dafür, wie viel Geld Städ­te und Gemein­den in Zukunft durch den Län­der- und den kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich sowie durch EU-För­der­mit­tel zuge­wie­sen bekom­men. Auch die Ein­tei­lung der Wahl­krei­se und die Stim­men­ver­tei­lung im Bun­des­rat ori­en­tie­ren sich an der amt­li­chen – das heißt an der durch den Zen­sus ermit­tel­ten – Einwohnerzahl.

Aus­schließ­lich anony­me Daten
Alle Daten wer­den aus­schließ­lich anony­mi­siert aus­ge­wer­tet. Beim Zen­sus geht es nicht dar­um, etwas über die indi­vi­du­el­len Lebens­ver­hält­nis­se der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner zu erfah­ren. Viel­mehr bedeu­tet Sta­tis­tik, dass Daten ver­all­ge­mei­nert, Sum­men gebil­det und Durch­schnit­te berech­net wer­den – und gera­de nicht der Ein­zel­fall dar­ge­stellt wird. Ziel und Zweck des Zen­sus ist es aus­schließ­lich, eine ver­läss­li­che Daten­ba­sis für wei­te­re Pla­nun­gen zu erhal­ten. Die Ergeb­nis­se des Zen­sus wer­den vor­aus­sicht­lich ab Ende 2023 vorliegen.

Erhe­bungs­stel­len und Erhe­bungs­be­auf­trag­te
Für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Zen­sus 2022 im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ist eine Erhe­bungs­stel­le ein­ge­rich­tet wor­den. Sie küm­mert sich um die Anwer­bung, Betreu­ung, Schu­lung und Koor­di­na­ti­on von Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­ern, soge­nann­ten Erhe­bungs­be­auf­trag­ten. Die Qua­li­tät der Erhe­bun­gen und der Daten­schutz wer­den von der Erhe­bungs­stel­le fort­lau­fend sicher­ge­stellt.
Erhe­bungs­be­auf­trag­te füh­ren die Befra­gun­gen vor Ort durch. Sie befra­gen die in der Stich­pro­be aus­ge­wähl­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, erfas­sen die dafür not­wen­di­gen Daten und über­ge­ben die Zugangs­da­ten für die Online-Befragung. Vor ihrem Ein­satz müs­sen sie sich gesetz­lich auf die Wah­rung des Sta­tis­tik­ge­heim­nis­ses und zur Geheim­hal­tung der Erkennt­nis­se, die sie wäh­rend und nach ihrer Tätig­keit gewon­nen haben, schrift­lich ver­pflich­ten. Ein Inter­viewe­rin­nen- bzw. Inter­view­er-Aus­weis in Ver­bin­dung mit einem Per­so­nal­aus­weis bestä­tigt die Recht­mä­ßig­keit ihrer Arbeit.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Zen­sus 2022 fin­den Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf dem offi­zi­el­len Inter­net­auf­tritt unter www.zensus2022.de sowie bei der Erhe­bungs­stel­le des Kreises.

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