Lokal
Regeln für Veranstaltungen vereinheitlicht
Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden ist ein Abstands- und Hygienekonzept ausreichend. Erst bei größeren Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden muss die Veranstaltung vorab vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden. Die 3‑G-Regel greift bei Veranstaltungen in Innenräumen ab 25 Personen, im Außenbereich ab 1.000 Personen. Zudem wird in der Verordnung klargestellt, dass bei Festumzügen wie zum Beispiel Fastnachtsumzügen die gleichen Regeln wie bei Weihnachtsmärkten gelten, die 3‑G-Regel findet dort nur in Innenräumen Anwendung.