Lokal

För­der­pro­gramm zur Finan­zie­rung von mobi­len Luftreinigungsgeräten

Veröffentlicht

am

Kom­mu­na­le hes­si­sche Schul­trä­ger sowie ört­li­che Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe in Hes­sen kön­nen bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) seit dem 1. Novem­ber 2021 Zuschüs­se zur Finan­zie­rung von Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten bean­tra­gen. Geför­dert wer­den Kauf, Mie­te und Lea­sing von Gerä­ten für Ein­rich­tun­gen, in denen Kin­der unter zwölf Jah­ren beschult und betreut wer­den. Für das neue Pro­gramm steht in Hes­sen ein För­der­mit­tel­kon­tin­gent von rund 22 Mil­lio­nen Euro bereit. Der Bund ist mit knapp 15 Mil­lio­nen Euro dar­an betei­ligt. Kin­der­be­treu­ung und Prä­senz­un­ter­richt sol­len durch geeig­ne­ten Infek­ti­ons­schutz so auf­recht­erhal­ten wer­den. Das gilt vor allem für Räu­me mit ein­ge­schränk­ter Lüf­tungs­mög­lich­keit und in Ein­rich­tun­gen für Kin­der unter zwölf Jah­ren, denen aktu­ell noch kein Impf­an­ge­bot gemacht wer­den kann. Genau hier­auf zielt das neue För­der­pro­gramm ab.

Mit maxi­mal 3.750 Euro pro Gerät wer­den die Neu­an­schaf­fung und War­tung mobi­ler Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­te im Zeit­raum vom 1. Mai 2021 bis 15. März 2022 geför­dert. Dabei muss die Tech­no­lo­gie für die Luft­rei­ni­gung den fach­li­chen Min­dest­kri­te­ri­en des Ver­eins Deut­scher Inge­nieu­re e.V. (VDI) ent­spre­chen: https://www.vdi.de/news/detail/anforderungen-an-mobile-luftreiniger.

“Kin­der sind beson­ders schutz­be­dürf­tig. Das hat uns die andau­ern­de Coro­na-Pan­de­mie ein­drück­lich vor Augen geführt. Es freut uns sehr, dass wir mit die­sem neu­en För­der­pro­gramm gemein­sam mit Bund und Land einen wich­ti­gen Bei­trag dazu leis­ten kön­nen, Kin­dern wie­der ein Stück Nor­ma­li­tät und Sicher­heit zurück­zu­ge­ben”, sagt Gott­fried Mil­de, Spre­cher der WIBank-Geschäfts­lei­tung.

“Die Umset­zung die­ses För­der­pro­gramms trägt der Auf­fas­sung des Umwelt­bun­des­am­tes Rech­nung, das den Ein­satz mobi­ler Luft­fil­ter in nicht aus­rei­chend zu lüf­ten­den Räu­men emp­fiehlt, um die Viren­last wirk­sam zu redu­zie­ren. Die Kom­mu­nen erhal­ten damit vom Land noch mehr finan­zi­el­len Spiel­raum, um die Luft­hy­gie­ne in unse­ren Schu­len und Kitas zu stei­gern und damit das Risi­ko vor Infek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus zu mini­mie­ren”, beto­nen Kul­tus­mi­nis­ter Prof. Dr. R. Alex­an­der Lorz, Finanz­mi­nis­ter Micha­el Bod­den­berg und Sozi­al­mi­nis­ter Kai Klo­se.

Die Kurz­an­trä­ge auf Teil­nah­me an dem För­der­pro­gramm sind bis zum 15. Novem­ber 2021 bei der WIBank zu stel­len. Alle Doku­men­te und Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm fin­den Sie unter https://www.wibank.de/wibank/luftreinigungsgeraete.

Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen