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Land för­dert Landstromanlagen

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Weni­ger Schad­stof­fe und Lärm an Anle­ge­stel­len/ Bei­trag zu umwelt­freund­li­cher Schifffahrt

Das Land unter­stützt den Auf­bau von Land­strom­an­la­gen für die Schiff­fahrt. Auf die­se neue För­der­mög­lich­keit, die für einen begrenz­ten Zeit­raum gilt, macht die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per die Betrei­ber von Anle­ge­stel­len ent­lang des Rheins auf­merk­sam. „Land­strom für Schif­fe bedeu­tet weni­ger Schad­stof­fe und weni­ger Lärm. Die Anla­gen sind ein Bei­trag zur Luft­rein­hal­tung und zum Kli­ma­schutz. Sie sind eine zukunfts­wei­sen­de Inves­ti­ti­on“, erklär­te die CDU-Politikerin.

Ein Groß­teil der Emis­sio­nen in der Bin­nen­schiff­fahrt ent­ste­he wäh­rend der Anle­ge­zei­ten, wenn Gene­ra­to­ren an Bord in Betrieb sei­en, um die Schif­fe mit Strom zu ver­sor­gen. „Mit Land­strom­an­la­gen kann der Strom für das Bord­netz von Land aus bezo­gen wer­den. Der Ein­satz von Schiffs­die­sel-Moto­ren an den Anle­ge­stel­len wird ver­rin­gert“, so die Abge­ord­ne­te. Beson­ders groß sei die Ent­las­tungs­wir­kung dort, wo Hotel- und Fluss­kreuz­fahrt­schif­fe anle­gen, da die­se wäh­rend der Lie­ge­dau­er von eini­gen Stun­den gro­ße Strom­men­gen benötigten.

Für die Bezu­schus­sung von Land­strom­an­la­gen ste­hen in die­sem Jahr Lan­des­mit­tel von 1,5 Mil­lio­nen Euro bereit und für die Abfi­nan­zie­rung 2022 und 2023 jeweils eine hal­be Mil­li­on Euro. Die Gel­der stam­men aus dem von CDU und Grü­nen auf­ge­leg­ten Son­der­ver­mö­gen für Coro­na-Hilfs­pro­gram­me und wer­den vom Bund kofinanziert.

„Die Errich­tung von Land­strom­an­la­gen dient nicht nur dem Umwelt­schutz, son­dern stärkt zugleich die Betrei­ber von Anle­ge­stel­len. Auch die hei­mi­sche Wirt­schaft pro­fi­tiert – kon­kret das Bau­ge­wer­be, Elek­tro­hand­werk und die Elek­tro­in­dus­trie“, erläu­ter­te Petra Müller-Klepper.

Die För­de­rung umfasst 50 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Die Antrag­stel­lung ist auf das Jahr 2021 begrenzt. Geför­dert wer­den die not­wen­di­gen elek­tro­tech­ni­schen Kom­po­nen­ten, Ein­hau­sung, Ver­tei­ler- und Über­ga­be­ein­rich­tun­gen, Anschluss ans öffent­li­che Strom­netz, Bau­kos­ten und Pla­nungs­leis­tun­gen Dritter.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen sind im Hes­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um erhältlich:

Dr. Lang­ha­gen-Rohr­bach – Refe­rat Mobi­li­tät, Logis­tik, Binnenschifffahrt

Tele­fon 0611 815 2376

Mail: Christian.Langhagen-Rohrbach@wirtschaft.hessen.de

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