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600 Mil­lio­nen Euro Son­der­fonds für Mes­sen und Ausstellungen

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Vie­le Wirt­schafts­bran­chen pro­fi­tie­ren aktu­ell von dem posi­ti­ven Kon­junk­tur­auf­schwung. Den­noch gibt es eini­ge Bran­chen, die nach wie vor von den Coro­na Maß­nah­men betrof­fen sind und mit finan­zi­el­len Eng­päs­sen sowie Per­so­nal­ab­wan­de­rung zu kämp­fen haben. Dazu gehört z. B. die Mes­se- und Aus­stel­lungs­wirt­schaft, die jetzt durch einen geziel­ten Son­der­fonds unter­stützt wer­den soll.

Um die­sen Wirt­schafts­zweig zu för­dern, stellt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ins­ge­samt bis zu 600 Mio. Euro für Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen zur Ver­fü­gung. Ab dem 25. Okto­ber kön­nen sich Unter­neh­mer aus der Mes­se- und Aus­stel­lungs­bran­che auf einer bun­des­ein­heit­li­chen Platt­form regis­trie­ren, deren Landing­pa­ge am Mon­tag frei­ge­schal­tet wur­de. Die Regis­trie­rung ist Vor­aus­set­zung, um spä­ter für geplan­te Ver­an­stal­tun­gen, die pan­de­mie­be­dingt aus­ge­fal­len sind, eine Ent­schä­di­gung zu erhalten.

Die Lauf­zeit des Son­der­fonds ist bis zum 30. Sep­tem­ber 2022 begrenzt. Antrags­be­rech­tigt sind sowohl pri­va­te als auch öffent­li­che Unter­neh­men der Mes­se- und Ver­an­stal­tungs­bran­che. Ins­ge­samt wer­den bis zu 80 Pro­zent der Schä­den und maxi­mal 8 Mio. Euro pro Ver­an­stal­tung aus­ge­gli­chen. Die Baga­tell­gren­ze liegt bei 20.000 Euro. Ziel des Fonds ist es, der Bran­che wie­der mehr Pla­nungs­si­cher­heit zu geben und Ver­an­stal­tun­gen auch zukünf­tig wie­der mög­lich zu machen.

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