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Land­rat weist auf Son­der­pro­gramm Gast­stät­ten hin

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Stär­kung der Gas­tro­no­mie im länd­li­chen Raum bei drin­gend erfor­der­li­chen Investitionen

„Seit dem 20. Sep­tem­ber 2021 kön­nen die Betrei­be­rin­nen und Betrei­ber von Gast­stät­ten in den länd­li­chen Räu­men Hes­sens zu beson­ders attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen För­der­an­trä­ge für Inves­ti­tio­nen in ihren Betrieb stel­len“, teilt Land­rat Frank Kili­an mit. Die Hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung stellt hier­für rund 10 Mil­lio­nen Euro Lan­des­mit­tel in den nächs­ten drei Jah­ren bereit. In den länd­li­chen Räu­men sind Gast­stät­ten Treff­punk­te und tra­gen zur Bele­bung von Städ­ten und Gemein­den und zur Stär­kung der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur bei.

Das Gast­stät­ten-Son­der­pro­gramm ist Teil des Akti­ons­plans „Star­kes Land — gutes Leben“. Der gesam­te Akti­ons­plan nimmt mit neun Hand­lungs­fel­dern alle wich­ti­gen Berei­che der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge in den Blick: Von der Mobi­li­tät über schnel­le Inter­net­ver­bin­dun­gen, flä­chen­de­cken­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs bis hin zu leben­di­gen Orts­ker­nen. Die Lan­des­re­gie­rung ver­folgt das Ziel, die länd­li­chen Räu­me in Hes­sen zu stär­ken und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dafür wer­den allein in 2021 rund 1,2 Mil­li­ar­den Euro in die Hand genommen.

Nach den har­ten Mona­ten des Lock­downs, soll mit dem Son­der­pro­gramm die Mög­lich­keit gebo­ten wer­den, Gast­stät­ten in den länd­li­chen Räu­men mit neu­en Inves­ti­ti­on in den eige­nen Betrieb zu gestal­ten. Das kann Maß­nah­men vom fri­schen Anstrich der Außen­fas­sa­de bis hin zur moder­nen Küchen­ein­rich­tung oder dem neu­en digi­ta­len Kas­sen­sys­tem ent­hal­ten. Fast jede Inves­ti­ti­on ab 15.000 Euro, die zum Fort­be­stand oder zur Attrak­ti­vi­tät einer Gast­stät­te bei­trägt, wird geför­dert. Der aktu­el­le För­der­auf­ruf endet am 17. Okto­ber 2021; wei­te­re För­der­auf­ru­fe fol­gen dann in den Jah­ren 2022 und 2023.

Die För­der­quo­te beträgt 45 Pro­zent bei einer Höchst­för­der­sum­me in Höhe von 200.000 Euro. Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm sind auf der Sei­te der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen unter: www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten zu fin­den. Die Anträ­ge kön­nen nur über das Online-Por­tal gestellt wer­den. Anträ­ge, die nach dem 17. Okto­ber 2021 ein­ge­hen, wer­den nicht bearbeitet.

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