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Tau­nus­stei­ner Magis­trat stellt Haus­halt fest

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Am Mitt­woch, 22. Sep­tem­ber wird Bür­ger­meis­ter und Käm­me­rer San­dro Zeh­ner den Haus­halts­plan für das Jahr 2022 in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung ein­brin­gen. Der Tau­nus­stei­ner Magis­trat hat­te den Ent­wurf in sei­ner jüngs­ten Sit­zung ein­ge­hend bera­ten und ein­stim­mig fest­ge­stellt. Der Haus­halt für das Jahr 2022 ist in Anwen­dung der Tau­nus­stei­ner Nach­hal­tig­keits­sat­zung und unter Rück­griff auf die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gebil­de­ten Rück­la­gen wie­der aus­ge­gli­chen gestal­tet – trotz Defizit.

Erneut kei­ne Steu­er- und Gebüh­ren­er­hö­hung geplant
Die Grund­steu­er wür­de ohne den mög­li­chen Rück­griff auf die Rück­la­gen um 410 auf 915 Punk­te stei­gen – den­noch ist im Haus­halts­plan 2022 zunächst kei­ne Erhö­hung der Grund­steu­er vor­ge­se­hen. „Wir haben glück­li­cher­wei­se noch Rück­la­gen in aus­rei­chen­der Höhe zur Ver­fü­gung. Des­halb muss trotz Defi­zits im ordent­li­chen Ergeb­nis von rund 3,9 Mil­lio­nen Euro die Grund­steu­er nicht unmit­tel­bar erhöht wer­den und wir kön­nen die Belas­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­mei­den“, sagt Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner. Der Käm­me­rer betont gleich­zei­tig, dass sich das Ergeb­nis jedoch im Rah­men der Bera­tun­gen und auch durch die im Lau­fe des Jah­res kon­kre­te­ren Schät­zun­gen zu den mit­tel­fris­ti­gen Ent­wick­lun­gen der Steu­er­erträ­ge defi­ni­tiv noch ver­än­dern wer­de, wovon in der Kon­se­quenz auch die Höhe der Rück­la­gen­ver­wen­dung und damit ver­bun­den auch des Grund­steu­er­he­be­sat­zes abhän­gen werden.

Im Jahr 2022 ste­hen Erträ­gen in Höhe von 66,1 Mil­lio­nen Euro den gesam­ten Auf­wen­dun­gen von knapp 70 Mil­lio­nen Euro gegen­über, dazu kom­men noch außer­or­dent­li­che Erträ­ge in Höhe von 2,2 Mil­lio­nen Euro, was zu einem rück­la­gen­fi­nan­zier­ten Defi­zit von knapp 1,68 Mil­lio­nen Euro führt. Inves­ti­ve Ein­zah­lun­gen sind in einer Höhe von 5,57 Mil­lio­nen Euro geplant. Die geplan­ten inves­ti­ven Aus­zah­lun­gen betra­gen 16,12 Mil­lio­nen Euro. Lang­fris­ti­ge Dar­le­hen für Inves­ti­tio­nen sind in 2022 in Höhe von 10,55 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt, dafür aber im Gegen­zug auch 3,35 Mil­lio­nen Euro lang­fris­ti­ge Schul­den abgebaut.

Die Coro­na-Pan­de­mie und die damit stark zurück­ge­gan­ge­nen Ein­nah­men bei der Ein­kom­mens­steu­er und die höhe­ren Auf­wen­dun­gen für not­wen­di­ge Instand­hal­tungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men sind im Wesent­li­chen die Ursa­che für das hohe Defizit.

Nach­hal­ti­ge, gene­ra­tio­nen­ge­rech­te und soli­de Finanz­pla­nung
„Wir haben durch umsich­ti­ges und wirt­schaft­lich ver­ant­wor­tungs­vol­les Han­deln suk­zes­si­ve in den letz­ten Jah­ren ein ordent­li­ches Rück­la­gen­pols­ter auf­ge­baut. Aber auch das ist end­lich und wir müs­sen klug ent­schei­den, wie viel davon in die Gegen­fi­nan­zie­rung des jetzt auf­zu­stel­len­den Haus­hal­tes flie­ßen soll. Denn klar ist: Die Rück­la­gen kön­nen nicht zur dau­er­haf­ten Deckung struk­tu­rell defi­zi­tä­rer Haus­hal­te die­nen. Wir wol­len eine nach­hal­ti­ge, gene­ra­tio­nen­ge­rech­te und soli­de Finanz­pla­nung und müs­sen gleich­zei­tig in die Zukunft unse­rer Stadt inves­tie­ren“, so Zehner.

Im Jahr 2022 will die Stadt Tau­nus­stein über 16 Mil­lio­nen Euro inves­tie­ren – ins­be­son­de­re in die pflich­ti­ge Infra­struk­tur wie Kin­der­be­treu­ung, Stra­ßen­bau und Brand­schutz. Das sind neben der Errich­tung der Kin­der­ta­ges­stät­te in der Main­zer Allee unter ande­rem die wei­te­re Fokus­sie­rung auf die Ver­bes­se­rung des Zustan­des der Tau­nus­stei­ner Stra­ßen, der bar­rie­re­freie Umbau der Bus­hal­te­stel­len und War­te­hal­len sowie der kon­ti­nu­ier­li­che Erwerb geeig­ne­ter Flä­chen zur Ent­wick­lung von Bau- und Gewer­be­ge­bie­ten. Es wer­den jedoch in 2022 erneut lang­fris­ti­ge Kre­di­te in nicht uner­heb­li­cher Höhe auf­ge­nom­men wer­den müs­sen, um die nach­hal­ti­gen Inves­ti­tio­nen zu finanzieren. 

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