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Neu­es Gast­stät­ten­pro­gramm für den länd­li­chen Raum

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Ab sofort kön­nen die Betrei­ber von Gast­stät­ten Anträ­ge auf För­de­rung aus dem neu­en Son­der­pro­gramm zur Stär­kung der Gas­tro­no­mie im länd­li­chen Raum stel­len, das vom Land auf­ge­legt wor­den ist. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth die Bran­che im Rhein­gau-Tau­nus hin. Die Betrie­be kön­nen das Pro­gramm nut­zen, da der Kreis zur Gebiets­ku­lis­se „Länd­li­cher Raum“ des Ent­wick­lungs­pla­nes länd­li­cher Raum Hes­sen gehört. „Der am 20. Sep­tem­ber gestar­te­te För­der­auf­ruf endet am 17. Okto­ber 2021“, teil­ten die CDU-Poli­ti­ker mit.

Im Rah­men des Pro­gramms kön­nen Anschaf­fun­gen und bau­li­che Inves­ti­tio­nen ab 15.000 Euro geför­dert wer­den — wie bei­spiels­wei­se eine Gast­raum­re­no­vie­rung, die Moder­ni­sie­rung der Küche, der Bau einer Außen­ter­ras­se oder die Anschaf­fung digi­ta­ler Tech­nik, so die Abge­ord­ne­ten. Die För­der­quo­te beträgt 45 Pro­zent, die Höchst­för­der­sum­me 200.000 Euro.

„Mit der Initia­ti­ve soll dem ‚Gast­stät­ten­ster­ben‘ auf dem Land ent­ge­gen­ge­wirkt, die Wei­ter­ent­wick­lung des Gast­ge­wer­bes geför­dert und der Neu­start nach den har­ten Mona­ten des Lock­downs unter­stützt wer­den. Es gilt, das vor­han­de­ne Ange­bot zu stüt­zen, zukunfts­fä­hig zu machen und die Wirts­haus­kul­tur zu erhal­ten“, erklär­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Gera­de in den länd­li­chen Räu­men sei­en Gast­stät­ten als Treff­punk­te und zur Bele­bung von Städ­ten und Gemein­den wich­tig. Ihnen kom­me eine wich­ti­ge Bedeu­tung für die Gemein­schaft und das Ver­eins­le­ben zu. Zudem sei­en sie ein unver­zicht­ba­res Ange­bot in der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur, stärk­ten die Wirt­schafts­kraft und die Beschäf­ti­gung in der Region. 

Anträ­ge sind online bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen zu stel­len. Nähe­re Informationen:

https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036

Fra­gen kön­nen an die fol­gen­de Email-Adres­se gerich­tet wer­den SoproGastro@wibank.de

Auf den aktu­el­len För­der­auf­ruf sol­len 2022 und 2023 wei­te­re fol­gen. Ins­ge­samt will die Lan­des­re­gie­rung rund 10 Mil­lio­nen Euro in den nächs­ten drei Jah­ren für das Gast­stät­ten-Pro­gramm bereitstellen.

www.elektro-lind.de
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