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Neue Coro­na-Regeln in Hes­sen: Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te statt Inzidenz

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Das hes­si­sche Coro­na-Kabi­nett hat beschlos­sen, dass in der neu­en Coro­naschutz­ver­ord­nung nicht mehr die Inzi­denz, son­dern die Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te und die Aus­las­tung der Inten­siv­bet­ten ent­schei­dend sein soll. Dafür sind zwei Stu­fen fest­ge­legt wor­den. Die Rege­lun­gen gel­ten dann lan­des­weit und nicht mehr auf Kreis­ebe­ne. Ins­ge­samt sind die Regeln im Innen­be­reich wei­ter stren­ger als im Außen­be­reich. Über­all dort, wo bis­her die 3‑G-Regel Anwen­dung fand, kön­nen die Betrei­ber auch eine 2‑G-Regel fest­le­gen. Bei Anwen­dung der 2‑G-Regel fal­len dann wei­te­re Beschrän­kun­gen wie Mas­ken­pflicht und Abstands­re­geln weg, die Kon­takt­da­ten müs­sen wei­ter­hin erfasst werden.

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