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Auf­frisch-Imp­fung zum Coro­naschutz im Rheingau-Taunus-Kreis

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Das vom Land Hes­sen zur Auf­frisch-Imp­fung (Drit­te Imp­fung) zum Coro­naschutz ver­füg­te Vor­ge­hen wird im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ab sofort wie folgt umgesetzt:

Sechs Mona­te nach der zwei­ten Imp­fung haben fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen die Mög­lich­keit, sich mit einer drit­ten Imp­fung gegen Coro­na schüt­zen zu las­sen: Über 80-Jäh­ri­ge, Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen von Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Che­mo­the­ra­pie-Pati­en­ten etc. Der Imp­fung muss eine ärzt­li­che Bera­tung vor­aus­ge­hen.
Die sechs­mo­na­ti­ge Frist ist unab­hän­gig von dem bei der Erst­imp­fung ver­wen­de­ten Impfstoff.

Die Dritt­imp­fun­gen sol­len laut der Hes­si­schen Impf­al­li­anz bevor­zugt von den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten durch­ge­führt wer­den.
Der öffent­li­che Gesund­heits­dienst, also das Gesund­heits­amt des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses, wird wie vor­ge­se­hen ein­sprin­gen, wenn die Imp­fung nicht wie geplant in den Pra­xen umge­setzt wer­den kann.
Bis Ende Sep­tem­ber, zum Schlie­ßungs­ter­min des Impf­zen­trums in Elt­ville, kann dies dort erfolgen.

Das Coro­na-Info­te­le­fon ist unter Tele­fon 06124 510‑9520 Mon­tag bis Frei­tag von 8.00 — 16.00 Uhr zu errei­chen oder per E‑Mail unter gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de.  Der Kon­takt per E‑Mail ist auch außer­halb der Dienst­zei­ten möglich.

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