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Ein­lass in Tau­nus­stei­ner Frei­bad nur noch mit „3‑G-Regel“

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Kurz vor dem Sai­son­ende des Tau­nus­stei­ner Frei­bads muss­ten die Ein­lass­re­geln wegen stei­gen­der Inzi­den­zen ver­schärft wer­den: Ab Mitt­woch, 8. Sep­tem­ber, ist bei Ein­tritt ins Hah­ner Frei­bad ein Nach­weis über geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet vorzuweisen.

Die soge­nann­te 3G-Rege­lung hat der Rhein­gau-Tau­nus-Kreis wegen anhal­ten­der Inzi­denz­wer­te über 100 ver­fügt. Der Test darf bei Ein­tritt ins Schwimm­bad nicht älter als 24 Stun­den sein. Für Schul­kin­der zählt das Test­heft der Schu­le als gül­ti­ger Nachweis.

Die Sai­son des Frei­bads Tau­nus­stein endet in die­sem Jahr am Sonn­tag, 19 September

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