Lokal
Einlass in Taunussteiner Freibad nur noch mit „3‑G-Regel“
Kurz vor dem Saisonende des Taunussteiner Freibads mussten die Einlassregeln wegen steigender Inzidenzen verschärft werden: Ab Mittwoch, 8. September, ist bei Eintritt ins Hahner Freibad ein Nachweis über geimpft, genesen oder negativ getestet vorzuweisen.
Die sogenannte 3G-Regelung hat der Rheingau-Taunus-Kreis wegen anhaltender Inzidenzwerte über 100 verfügt. Der Test darf bei Eintritt ins Schwimmbad nicht älter als 24 Stunden sein. Für Schulkinder zählt das Testheft der Schule als gültiger Nachweis.
Die Saison des Freibads Taunusstein endet in diesem Jahr am Sonntag, 19 September