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Epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te verlängert

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Die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen und auch der Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen steigt wie­der. Die Coro­na-Pan­de­mie ist noch nicht vor­bei. Der Bun­des­tag hat daher beschlos­sen, dass die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te fort­be­steht und stellt damit sicher, dass not­wen­di­ge Rege­lun­gen wei­ter­hin gel­ten könnten.

Der Bun­des­tag hat fest­ge­stellt, dass die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te fort­be­steht. Damit kön­nen Rege­lun­gen über den 11. Sep­tem­ber hin­aus gel­ten, die dem Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit und der Bewäl­ti­gung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen und auf die Pfle­ge die­nen. Bei­spiels­wei­se Ver­ord­nun­gen zum Imp­fen oder zum Arbeitsschutz.

Die Fest­stel­lung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te ist zudem Vor­aus­set­zung für die spe­zi­el­len Maß­nah­men, die die Bun­des­län­der auf Grund­la­ge des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes zur Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus erlas­sen können.

Die Pan­de­mie ist noch nicht vorbei

In Deutsch­land nimmt die Zahl der COVID-19-Fäl­le wie­der zu. Seit Anfang Juli liegt der R‑Wert über 1. Auch wei­te­re wich­ti­ge Indi­ka­to­ren zur Beur­tei­lung der Infek­ti­ons­la­ge stei­gen: die Quo­te der posi­ti­ven PCR-Tests bezo­gen auf alle PCR-Tests, die 7‑Ta­ge-Inzi­denz, die Hos­pi­ta­li­sie­run­gen und die not­wen­di­gen Behand­lun­gen auf den Inten­siv­sta­tio­nen. Deutsch­land muss sich dar­auf ein­stel­len, dass die Zah­len auch wei­ter zuneh­men werden.

Immer mehr Men­schen sind geimpft und damit gut gegen COVID-19 geschützt. Daher steigt die Zahl der­je­ni­gen, die eine Kran­ken­haus­be­hand­lung benö­ti­gen — anders als noch im ver­gan­ge­nen Win­ter – nur mode­rat. Wich­tig ist jetzt, dass dies auch so bleibt. Denn Ziel ist wei­ter­hin, — so heißt es im Antrag im Deut­schen Bun­des­tag- „die ernst­haf­te Gefahr für die öffent­li­che Gesund­heit in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mög­lichst zu redu­zie­ren, indem mit geeig­ne­ten und situa­ti­ons­ab­ge­stimm­ten Schutz­maß­nah­men die Aus­brei­tung der Pan­de­mie bekämpft wird, um Leben und Gesund­heit zu schüt­zen und eine Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu verhindern“.

Geimpf­te gut geschützt

Das Robert Koch-Insti­tut schätzt die Gefähr­dung für die Gesund­heit der nicht oder nur ein­mal geimpf­ten Bevöl­ke­rung in Deutsch­land ins­ge­samt wei­ter­hin als hoch ein. Für voll­stän­dig Geimpf­te wird die Gefähr­dung als mode­rat eingeschätzt.

Der Bun­des­tags­be­schluss vom 25. August 2021 ist die fünf­te Ver­län­ge­rung. Erst­mals hat­te der Bun­des­tag am 25. März 2020 die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te fest­ge­stellt, ver­län­gert wur­de die Fest­stel­lung am 18. Novem­ber 2020, am 4. März 2021 sowie am 11. Juni.

Die Fest­stel­lung einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te gilt als auf­ge­ho­ben, sofern der Deut­sche Bun­des­tag nicht spä­tes­tens drei Mona­te nach deren Fest­stel­lung das Fort­be­stehen beschließt. Pan­de­mie­be­ding­te Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gun­gen, Rechts­ver­ord­nun­gen und die Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung für erwerbs­tä­ti­ge Eltern knüp­fen an die Fest­stel­lung die­ser epi­de­mi­schen Lage an.

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